Kruzifix noch einmal

Foto: Horst Eberlein

Bayrische Rechtspopulisten halten sich häufig nicht an die Verfassung, wenn es nicht in ihr verkürztes Weltbild passt. Söder ist da keine Ausnahme. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil zu den Kruzifixen an Schulen in Bayern entschieden hatte, dass dies nicht mit dem Neutralitätsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist, beharrt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf die Verbundenheit mit dem christlichen Glauben und deren staatlich organisierte Manifestation im öffentlichen Raum. Und dies obwohl man in Bayern eigentlich überall auf Kreuze trifft: An Straßenkreuzungen in ländlichen Gebieten, als Erinnerung an tödliche Unfälle an Straßenrändern, an wichtigen Plätzen in den Orten. Die Marienhuldigungen potenzieren dies noch einmal. Diese meist mehrere hundert Jahre alten Kulturdenkmäler spiegeln ausreichend die katholische Tradition der Bevölkerung wider. Hingegen ist von der jüdischen Tradition fast nichts mehr übrig geblieben. Von daher ist dieser scheinheilige Vorstoß Söders geradezu lächerlich grotesk.

Foto Horst Eberlein

Der Verfassungsrechter Heimann würdigt das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 in seinem Buch „Deutschland als multireligiöser Staat“: „In der Rückschau erscheinen die vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Wertungen wenig überraschend: Aufgrund der allgemeinen Schulpflicht werden die Schüler im Klassenzimmer mit dem Kreuz als spezifischen Glaubenssymbol des Christentums ohne Ausweichmöglichkeit konfrontiert; dieses kann nicht als Zeichen abendländischer Kulturtradition verstanden werden. Die negative Religionsfreiheit garantiert jedoch, dass der Einzelne selbst entscheiden kann, welche religiösen Symbole er für sich anerkennt. Insofern wird durch das Anbringen des Kreuzes in die negative Religionsfreiheit eingegriffen, ohne dass ein Verfassungsrechtsgut ersichtlich ist, mit dem der Eingriff gerechtfertigt werden könnte. … Der Staat hat sich also neutral zu verhalten und darf bestimmte Bekenntnisse nicht privilegieren oder sich mit ihnen identifizieren.“ (Heimann, Frankfurt 2016, Seite 92)

Dem ist nichts hinzu zu fügen.

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