Viola Schubert-Lehnardt Rezension: Die Kirche im Kopf

Carsten Frerk/Michael Schmidt-Salomon Die Kirche im Kopf.
Von „Ach Herrje!“ bis „Zum Teufel“ 
Alibri Verlag, Aschenburg 2007, 
ISBN 978-3-86569-024-1, 286 S

Achtung, dieses Lexikon dient der Gehirnwäsche“ – lautet der einleitende Satz dieses Buches– so dann wird jedoch erläutert, dass das Wort „Gehirnwäsche“ nicht im Sinne destruktiver Manipulation verwandt werden soll, sondern in der Bedeutung von „gründlicher Reinigung“, denn schließlich wäre nicht einzusehen, dass man allen anderen Organen jede erdenkliche Pflege angedeihen lasse, nur dem wichtigsten nicht, dem zentralen Nervensystem! (vgl. S. 5) „Wie mit einem Computer-Virenschutzprogramm“ soll das Buch „nach Überresten religiöser Viren in unseren Köpfen“ fahnden und „unerwünschte Einträge aus der mentalen Matrix“ löschen (S. 7). Insofern erhebe dieses Lexika im Unterschied zu anderen auch nicht den Anspruch weltanschaulich neutral zu sein – will jedoch die Fakten unverzerrt präsentieren. Die Beurteilung der Fakten selbst erfolge aus „einer dezidiert freigeistigen, humanistischen Perspektive“ – so die Herausgeber in ihrem Vorwort (S.8). Sie wünschen dann eine vergnügliche Lektüre – dieser Wunsch ging zumindest für die Rezensentin in hohem Maße in Erfüllung.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 3)

Das „Privilegienbündel“ der Körperschaft des öffentlichen Rechts

In das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden 1949 im Artikel 140 die Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernommen. Darin verleiht es anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR), in Verbindung mit dem so genannten „Privilegienbündel“. Über die mit dem Charakter als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) zugestandenen Einzelbefugnisse konnte zur Weimarer Zeit noch keine Einigung erzielt werden. Heute allerdings, nach der langen Rechtsprechungstradition seit 1949, besteht weitgehend Einigkeit über die praktische Bedeutung der Körperschaften im Sinne des Art. 137 V WRV.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil2)

Eine kurze Geschichte des Laizismus

Die grundlegende Forderung der laizistischen Tradition ist die nach „Trennung von Kirche und Staat“. Sie wurde zum ersten Mal in der Verfassung der USA von 1787 formuliert. Den Einwanderern aus Europa, bzw. vor allem aus England, ging es darum, unbedingt den Staat aus allen kirchlichen und religiösen Angelegenheiten ihrer Gemeinden herauszuhalten. Daher errichteten sie in ihrer Verfassung „a wall of separation between Church and State“ als strengstes Trennungsprinzip zwischen Staat und Kirche. Hatten diese Siedler doch ihre Herkunftsländer meist als religiös verfolgte, protestantische Minderheiten verlassen müssen. Dieser Verfolgung wollten sie durch die beschlossene Trennung für alle Zeiten entgehen.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 1)

Es fällt auf: Bevorzugt unter sicherheitspolitischen Erwägungen erfolgt im öffentlichen Raum in den letzten Jahren die Beschäftigung mit religiösen Phänomenen. Auf die „Herausforderung“ durch religiös motivierte Gewalt — insbesondere in Form des islamistischen Fundamentalismus und Djihadismus — müsse man reagieren. Von christlichen Fundamentalisten, die mit der Flinte vor Abtreibungskliniken stehen, ist dabei meist nicht die Rede. Man kann die endlosen Wortmeldungen sehen, hören und lesen, wenn die „Verbesserungsvorschläge“ erörtert werden: Es geht um Auswertung von Informationen zum radikalisierenden Potential islamischer Glaubensrichtungen, um Überlegungen, Religionen zu „zivilisieren“, gezielt Einfluss zu nehmen auf die Vermittlung von Glaubensinhalten — z.B. im Kontext der Imamausbildung — und natürlich um Überwachung durch Geheimdienste. Angesichts dieser Ausgangsbasis wäre demnach „Religionspolitik“ heute vor allem als strategisches Defensivkonzept zu verstehen, mit dessen Hilfe die negativen Auswirkungen übersteigerter Glaubensüberzeugungen einzudämmen sind. Links und rechts wird da gewaltig gedröhnt.

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Viola Schubert-Lehnardt: Rezension von Religion und Weltanschauung im Recht

Thomas Heinrichs: Religion und Weltanschauung im Recht. Problemfälle am Ende der Kirchendominanz.

Vom Kulturwissenschaftler Horst Groschopp wird im Alibri Verlag die Reihe „Pro Humanismus“ herausgegeben, deren zweiter Band nun vorliegt. Neben einem Vorwort des Herausgebers und einem des Autors enthält der Band acht Aufsätze zu so brisanten Fragen zu der deutschen und europäischen Politik wie Integration des Islam, Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen und Religions- bzw. Ethikunterricht an Schulen. Der Philosoph und Jurist Thomas Heinrichs erläutert sowohl die geltenden Gesetze in Deutschland sowie deren historische Entwicklung, als auch europarechtliche Grundlagen – die teilweise im deutschen Recht noch ungenügend berücksichtigt sind. Dies wird an jeweils konkreten Gerichtsurteilen auch für den Laien anschaulich erläutert. Ergänzt wird der Band durch „rechtspolitische Grundvorstellungen und Kernforderungen der säkularen Verbände“ und drei Interviews zum „Diskriminierungsrisiko Weltanschauung“. Dabei liegt der Akzent auf dem gegenwärtigen Umgang in Deutschland mit Konfessionsfreien, da hier dringender Reformbedarf in Deutschland besteht (s. auch die Studie von Arik Platzek „Gläserne Wände“). „Die säkularen Verbände haben … noch nicht einmal die gleiche Stellung und die gleichen Privilegien wie die kleinen Religionsgemeinschaften, die sie an Mitgliederzahl übertreffen“ (S. 200). Ohnehin, so wird mehrfach argumentiert, können in einer Demokratie nicht Mitgliederzahlen über Vorrechte und Sonderregelungen entscheiden. Weitere begründen soziale Veränderungen der modernen Gesellschaft notwendige Veränderungen.

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Viola Schubert-Lehnardt: Eröffnungsvortrag des Philosophen Nida-Rümelin zum Thema „Humanismus als Leitkultur“

„Ist der Humanismus eine Weltanschauung? Nein!“ teilt Nida-Rümelin den versammelten HumanistInnen unvermittelt mit. Der Referent eröffnet den Humanistenkongress in der Nürnberger Meistersingerhalle am 15. Juni 2017 und erläutert, es gäbe in allen Gesellschaften keine grundlegenden gemeinsamen Lebensformen (bestenfalls auf dem Papier), Gesellschaften seien immer multikulturell und damit von verschiedenen Werten geprägt. Die Politik einer Gesellschaft existiere nie unabhängig von der(den) herrschenden Kultur(en). Dieser Zusammenhang von Politik und Kultur zieht sich wie ein roter Faden durch sein Referat.

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Wann gilt in Berlin endlich das Grundgesetz?

Der Berliner Zeitung zu Folge wurde einer Berliner Lehrerin verboten, das Symbol eines Fisches als Anhänger in der Schule zu tragen. Der Lehrerin war schon das Tragen eines Kreuzes in der Schule untersagt worden, worauf diese jetzt das Symbol der Urchristen anlegte. Nach dem Neutralitätsgesetz sind in Berlin den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen verboten.

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Franz Segbers: Stille Tage

Pünktlich zu Karfreitag und als Beitrag zum Wahlkampf plakatiert die LINKE in Nordrhein-Westfalen zu ihrem Parteitagsbeschluss „besondere Regelungen für „stille Feiertage“, etwa das Tanzverbot an Karfreitag, sind zu streichen“ mit einem verletzendem Plakat. Nur nebenbei: Die LINKE unterschlägt auch das Tanzverbot am Volkstrauertag, an dem der Opfer der Krieg erinnert werden. Man mag ja mit Karfreitag nichts anfangen, doch die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und zumal in NRW sind Christen.

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