Christine Buchholz, Cornelia Möhring: Gegen jeden Zwang

Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. „Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird“, meinen sie.

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Kruzifix noch einmal

Foto: Horst Eberlein

Bayrische Rechtspopulisten halten sich häufig nicht an die Verfassung, wenn es nicht in ihr verkürztes Weltbild passt. Söder ist da keine Ausnahme. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil zu den Kruzifixen an Schulen in Bayern entschieden hatte, dass dies nicht mit dem Neutralitätsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist, beharrt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf die Verbundenheit mit dem christlichen Glauben und deren staatlich organisierte Manifestation im öffentlichen Raum. Und dies obwohl man in Bayern eigentlich überall auf Kreuze trifft: An Straßenkreuzungen in ländlichen Gebieten, als Erinnerung an tödliche Unfälle an Straßenrändern, an wichtigen Plätzen in den Orten. Die Marienhuldigungen potenzieren dies noch einmal. Diese meist mehrere hundert Jahre alten Kulturdenkmäler spiegeln ausreichend die katholische Tradition der Bevölkerung wider. Hingegen ist von der jüdischen Tradition fast nichts mehr übrig geblieben. Von daher ist dieser scheinheilige Vorstoß Söders geradezu lächerlich grotesk.

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Wann gilt in Berlin endlich das Grundgesetz?

Der Berliner Zeitung zu Folge wurde einer Berliner Lehrerin verboten, das Symbol eines Fisches als Anhänger in der Schule zu tragen. Der Lehrerin war schon das Tragen eines Kreuzes in der Schule untersagt worden, worauf diese jetzt das Symbol der Urchristen anlegte. Nach dem Neutralitätsgesetz sind in Berlin den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen verboten.

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