Wann gilt in Berlin endlich das Grundgesetz?

Der Berliner Zeitung zu Folge wurde einer Berliner Lehrerin verboten, das Symbol eines Fisches als Anhänger in der Schule zu tragen. Der Lehrerin war schon das Tragen eines Kreuzes in der Schule untersagt worden, worauf diese jetzt das Symbol der Urchristen anlegte. Nach dem Neutralitätsgesetz sind in Berlin den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen verboten.

Dieses Gesetz widerspricht allerdings der gängigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach zwar dem Staat wegen seiner Neutralitätspflicht untersagt ist, religiöse Symbole in seinen Verwaltungsräumen anzubringen, allerdings gilt dies nicht automatisch für seine Beschäftigten, die Rechtsträger auch des Rechts auf positive Religionsfreiheit sind.

Der Staatsrechtler Hans Markus Heimann schreibt hierzu in seinem Buch „Deutschland als multireligiöser Staat“:

„Mit dem Tragen eines Kopftuchs durch einzelne Pädagoginnen sei anders als beim staatlich verantworteten Kreuz im Schulzimmer keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben verbunden. Konsequenterweise gilt dies nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur für das Kopftuch, sondern auch für die jüdische Kippa, den Nonnen-Habit oder Symbole wie das sichtbar getragene Kreuz. … Für die staatliche Neutralität ist nicht von Belang, dass die Religion oder Weltanschauung seiner Beschäftigten bekannt ist oder deutlich wird, sondern dass sich der Beschäftigte im Dienst neutral verhält.“

Das das Berliner Gesetz noch nicht dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegen hat, dauert dieser verfassungswidrige Zustand hier fort. Die Frage bleibt jedoch, warum sich das höchste Bundesdeutsche Gericht immer wieder mit solchen Fällen beschäftigen muss, wo es doch eindeutig Recht gesprochen hat und warum die staatliche Verwaltung dieses nicht in seine Gesetze und Verordnungen umsetzt?

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