Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bezeichnet Handeln der Polizei als „rechtswidrig“

Pressemitteilung des Instituts für Theologie und Politik

Juristischer Erfolg im Fall der in Datteln in Gewahrsam genommenen TheologInnen

Münster. Heute (14.02.20) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot der Polizei für die Umgebung des Kraftwerkes Datteln IV keinen Bestand hat. Nach Auffassung des Gerichts ist es „offensichtlich rechtswidrig“.  Die Polizei hatte das Aufenthaltsverbot am 2. Februar gegenüber unseren MitarbeiterInnen Benedikt Kern und Dr. Julia Lis ausgesprochen. Die beiden Münsteraner TheologInnen und ein weiterer Begleiter waren in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar auf einer Landstraße kurz hinter dem Kraftwerk von der Polizei angehalten und anschließend in Gewahrsam genommen worden, ohne dass ihnen Straftaten vorgeworfen wurden.

Für Sonntag (16.2.20), 15 Uhr, hat das Institut für Theologie und Politik aus Anlass dieser Ereignisse eine Mahnwache unter dem Titel „Dem Rad in die Speichen fallen – Mahnwache für Grundrechte, gegen polizeiliche Übergriffe und für Protest gegen Datteln IV“ (Zur Seilscheibe, 45711 Datteln). Die Betroffenen freuen sich, an der Mahnwache nun teilnehmen zu können, um dort eine Zeichen des Protestes setzen zu können. Dieser Protest wendet sich gegen die Art und Weise, wie die Polizei hier Spielräume des Polizeigesetzes genutzt hat, um aufgrund eigener unbegründeter Spekulationen und subjektiver vager Einschätzungen Menschen in Präventivhaft zu nehmen.

„Wir fühlen uns durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in unserer Einschätzung der Sachlage völlig bestätigt“, so Dr. Michael Ramminger vom Institut für Theologie und Politik. „Dies ist nur ein erster Teilerfolg und nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung. Gleichzeitig sehen wir ein sehr grundlegendes Problem: Das neue Polizeigesetz NRW führt offenbar zu einer Praxis der Polizei, die Menschen aufgrund von Gesinnung und einer generellen Bereitschaft zu Protest und Kritik kriminalisieren will, bis hin zu Freiheitsentziehung und Präventivhaft. Dem müssen wir entschieden entgegentreten, sonst geben wir fundamentale demokratische Grundrechte auf.“


Das Institut für Theologie und Politik freut sich in diesem Zusammenhang über das große öffentliche und mediale Interesse an der Mahnwache am Sonntag. „Wir rechnen inzwischen mit mehreren hunderten TeilnehmerInnen“, so Benedikt Kern vom Institut für Theologie und Politik, Betroffener und Anmelder der Mahnwache. „Wir mussten nun sogar auf einen Ort jenseits des Kanals ausweichen, weil der Platz vor dem Haupttor für die vielen Menschen nicht ausreichen könnte. Wir wissen aber auch, dass es um weit mehr geht als die Solidarität mit uns als Betroffenen einer absurden und rechtswidrigen Polizeiaktion. Vielmehr geht es um das Recht sich zivilgesellschaftlich zu engagieren, insbesondere im Zusammenhang mit einem so fragwürdigen Projekt wie das Kohlekraftwrk Datteln IV.“

Mahnwache am Sonntag, 16.2.20, 15-17 Uhr

Dem Rad in die Speichen fallen
Mahnwache für Grundrechte, gegen polizeiliche Übergriffe und für Protest gegen Datteln IV

+++Neuer Ort: Zur Seilscheibe, 45711 Datteln (am Kanal, gegenüber des Kraftwerkes)+++

Für Interviews und Hintergrundgespräche stehen Benedikt Kern und Dr. Julia Lis unter der Telefonnummer 0251-524738 oder per Mail kontakt@itpol.de zur Verfügung.

Links zu Pressemitteilungen des ITP  in dieser Sache:

06.02.2020: https://www.itpol.de/theologinnen-ueber-nacht-eingesperrt/

11.02.2020: https://www.itpol.de/mahnwache-wegen-praeventivhaft-von-theologinnen-am-kraftwerk-datteln-iv-angekuendigt/

Aufruf zur Mahnwache: https://www.itpol.de/dem-rad-in-die-speichen-fallen/

Aufruf zur Mahnwache:https://www.itpol.de/dem-rad-in-die-speichen-fallen/

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen: Kraftwerk Datteln IV – Polizeiliches Aufenthaltsverbot rechtswidrig, 14.02.2020: https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/200214/index.php

 

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