Pressemitteilung des Institus für Theologie und Politik vom 18. März 2020
Politischer Teilerfolg im Fall der in Datteln in Gewahrsam genommenen TheologInnen
Münster. Die NRW-Landesregierung hat sich nun auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Verena Schäffer, Josefine Paul und Wibke Brems (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 11.02.20 zur Gewahrsamnahme unserer KollegInnen Dr. theol. Julia Lis und Benedikt Kern sowie ihres Begleiters Niels Laakmann, in der Nähe des Kraftwerks Datteln IV geäußert (Drucksache 17/8834).
Am 01.02.2020 waren die drei von der Polizei Recklinhausen in präventiven Gewahrsam genommen worden, weil sie sich als BeobachterInnen im Umfeld des Kraftwerks Datteln IV im Vorhinein zu den Protestaktionen von Ende Gelände aufgehalten hatten.
Die Landesregierung erklärte nun, das Polizeipräsidium Recklinghausen bewerte „die vollständige Entkleidung als kritisch und für eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene tragfähige Ermessensentscheidung nicht ausreichend substantiiert. Gleiches gilt für das nahezu unbekleidete Verbringen der Nacht in den Gewahrsamszellen.“ Die Abläufe im Bereich des Polizeigewahrsams würden nun überprüft und das Ministerium des Innern schließe sich dieser kritischen Bewertung an.
Auf die Frage, welche die tatsächlichen Anhaltspunkte für die Gewahrsamnahme waren, antwortete die Landesregierung nicht, mit Verweis auf die von den betroffenen TheologInnen erhobenen und noch laufenden Klagen. Hinsichtlich des verhängten Betretungsverbotes für die Betroffenen einer Zone um das Kraftwerk Datteln IV, nennt die Landesregierung ebenfalls keine näheren Gründe unter Verweis auf die am VG Gelsenkirchen laufende Klage, die bereits in einem Eilverfahren im Sinne der Betroffenen entschieden wurde, da das VG Gelsenkirchen der Auffassung war, das Handeln der Polizei sei rechtswidrig gewesen (siehe hierzu die Pressemitteilungen des VG Gelsenkirchen und des ITP vom 14.02.2020).
Dr. theol. Julia Lis erklärt: „Wir sind froh über die offensichtliche Distanzierung vom Vorgehen der Polizei und die kritische Nachbereitung der Gewahrsamnahme durch die Landesregierung. Vor allem halten wir abgesehen von unserem konkreten Fall das Entkleiden von Personen im Gewahrsam ohne ausreichende Gründe auch generell für rechtswidrig, wie es das VG Köln ja auch bereits 2015 festgestellt hatte hatte. Daher fällt die Bewertung des polizeilichen Handelns durch die Landesregierung bei weitem zu milde aus, zumal die Gründe für die Präventivhaft immer noch nicht erklärt werden. Wir halten die Vorgehensweise der Polizei insgesamt für einen Verstoß gegen Grundrechte, was wir derzeit versuchen gerichtlich bestätigen zu lassen.“
„Politisch muss nun darauf gedrängt werden, dass eine solche Form der Einschüchterung der Klimabewegung und solidarischer Beobachtung des Protestes gegen Datteln VI stattfindet“, so Benedikt Kern, Theologe. „Der Schutz von Konzerninteressen durch den Rechtsstaat scheint offensichtlich ein höheres Gut sein, als die Demokratie. In den Auseinandersetzungen um den Hambacher Forst wurde ähnlich vorgegangen. Unsere jahrelange Forschung und theologische Reflexion zeigt jedoch, dass Soziale Bewegungen durch ein so skandalöses Vorgehen eher gestärkt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Proteste um Datteln IV und gegen Grundrechtseinschränkungen weiterhin relevant bleiben werden – auch inmitten der Corona-Krise, in der das öffentliche Leben massiv eingeschränkt ist.“
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfrage ist abrufbar unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8834.pdf