Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 3)

Das „Privilegienbündel“ der Körperschaft des öffentlichen Rechts

In das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden 1949 im Artikel 140 die Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernommen. Darin verleiht es anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR), in Verbindung mit dem so genannten „Privilegienbündel“. Über die mit dem Charakter als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) zugestandenen Einzelbefugnisse konnte zur Weimarer Zeit noch keine Einigung erzielt werden. Heute allerdings, nach der langen Rechtsprechungstradition seit 1949, besteht weitgehend Einigkeit über die praktische Bedeutung der Körperschaften im Sinne des Art. 137 V WRV.

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Viola Schubert-Lehnardt: Rezension Konzeptionen des Humanismus

Horst Groschopp Konzeptionen des Humanismus. Alphabetische Wortverwendung in deutschsprachigen Texten. Alibri Verlag Aschaffenburg 2018, ISBN 978-3-86569-271-9, 313 S.

Wer braucht in Zeiten von google, wikipedia und diversen weiteren Internetangeboten eigentlich eine „alphabetische Sammlung zur Wortverwendung“? mag sich so manche LeserIn fragen, die den Titel irgendwo auf einem Büchertisch oder im Netz entdeckt hat. Naja, vielleicht die diversen Angehörigen der verschiedenen humanistischen Organisationen und Verbände, um ihre Unterschiede besser herausarbeiten zu können? Aber was nützt das Buch den anderen? Weiterlesen

Neutralität – Macht – Religiöse Vielfalt?

2. Religionspolitisches Kolloquium der Rosa Luxemburg Stiftung

17. November 2018, 10.00 – 18.00 Uhr
Salon der Rosa Luxemburg Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie im Namen der Rosa Luxemburg Stiftung ganz herzlich zu unserem 2. Religionspolitischen Kolloquium der RLS einladen.

Religiöse und weltanschauliche Pluralität kann uns bereichern, wird aber derzeit in Frage gestellt. Gleichzeitig muss Pluralität aber auch immer wieder hergestellt oder verteidigt werden. Die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates ist dafür eine Voraussetzung. Was mit Neutralität aber genau gemeint ist, ist umstritten.

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EKD: Rodung des Hambacher Waldes für den Kohleabbau ein fatales Zeichen der Infragestellung der Klimaschutzziele

Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen und Ruth Gütter, Referentin für Nachhaltigkeit im Kirchenamt der EKD

Mit Sorge und Unverständnis verfolgen wir die Maßnahmen zur Vorbereitung der Rodung weiterer Flächen des Hambacher Waldes durch RWE für eine Fortsetzung des Braunkohleabbaus. Wir betrachten die Vorbereitung der Rodung zum jetzigen Zeitpunkt als ein fatales Zeichen der Infragestellung der Klimaschutzziele, die sich die Bundesregierung selbst gesetzt hat. Diese Ziele sind nur mit einem möglichst schnellen Ausstieg aus der Kohleförderung zu erreichen. Wir raten dringend dazu, die Ergebnisse der „Kohlekommission“, die sie in einer Abschluss-Sitzung am 11. Dezember 2018 festlegen will, abzuwarten. Oberstes Ziel ist es, die deutschen Klimaziele bis 2030 zu gewährleisten. Je nachdem, welchen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung die Kommission vorlegt, wäre das jetzt so umstrittene Braunkohle-Abbaugebiet – zwar einzelwirtschaftlich profitabel – aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vielleicht nicht nötig.

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Kruzifix noch einmal

Foto: Horst Eberlein

Bayrische Rechtspopulisten halten sich häufig nicht an die Verfassung, wenn es nicht in ihr verkürztes Weltbild passt. Söder ist da keine Ausnahme. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil zu den Kruzifixen an Schulen in Bayern entschieden hatte, dass dies nicht mit dem Neutralitätsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist, beharrt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf die Verbundenheit mit dem christlichen Glauben und deren staatlich organisierte Manifestation im öffentlichen Raum. Und dies obwohl man in Bayern eigentlich überall auf Kreuze trifft: An Straßenkreuzungen in ländlichen Gebieten, als Erinnerung an tödliche Unfälle an Straßenrändern, an wichtigen Plätzen in den Orten. Die Marienhuldigungen potenzieren dies noch einmal. Diese meist mehrere hundert Jahre alten Kulturdenkmäler spiegeln ausreichend die katholische Tradition der Bevölkerung wider. Hingegen ist von der jüdischen Tradition fast nichts mehr übrig geblieben. Von daher ist dieser scheinheilige Vorstoß Söders geradezu lächerlich grotesk.

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Karsten Krampitz: Frömmelnde Rückbesinnung

Jedermann sei untertan Teil II: Wie die evangelische Kirche zu ihrer NS-Verstrickung schwieg

erschienen: Neues Deutschland 22. August 2017

Der frühere DDR-Theologe Johannes Hamel resümierte 1999 im Interview über die Schuld der Kirchen in der NS-Zeit: »Stellen Sie sich mal vor, Niemöller ist doch ’45 fast der Einzige gewesen, der gefragt hat: Wie können wir es nach der Beteiligung am Nationalsozialismus eigentlich noch wagen, das Evangelium in den Mund zu nehmen? Im Stuttgarter Schuldbekenntnis hat Niemöller den Satz durchgesetzt: ›Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden.‹ Aber Dibelius hat dann hinzugefügt: ›…wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.‹ Das kann man natürlich allezeit sagen. Die Masse, auch der christlichen Wortführer, hat doch gar nicht kapiert, dass es ein Wunder Gottes ist, dass sie überhaupt noch gewürdigt sind zu predigen.« – Der Lernprozess der Kirchen hält bis heute an.

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