Viola Schubert-Lehnhardt: Rezemsion: Toleriert und kontrolliert.

Uwe Grelak, Peer Pasternack: Toleriert und kontrolliert. Konfessionelles Bildungswesen auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts 1945 – 1989 Mitteldeutscher Verlag GmbH, Halle-Saale, 2021, ISBN 978-3-96311-562-2, 364 S.

Derzeit laufen in Deutschland vielfältige Diskussionen um den Religionsunterricht: soll er in -oder außerhalb der Schulen stattfinden, wer soll unterrichten, wie und wo sollen die Lehrkräfte dafür ausgebildet werden, welche Inhalte sollen überhaupt gelehrt werden etc. Heftige Debatten gab es insbesonderel um die Ausbildung von Imamen in Deutschland als auch derzeit zur Einführung von jüdischem Religionsunterricht an Schulen Sachsen-Anhalts.

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Viola Schubert-Lehnhardt Rezension: Die Gesellschaft der Anderen

Zwei Autorinnen erzählen sich und uns ihre Lebensgeschichte(n) und damit verbundenen Diskriminierungserfahrungen – die Sozialwissenschaftlerin Naika Foroutan aus migrantischer Sicht, die Kulturjournalistin Jana Hensel aus ostdeutscher. Beide Gruppierungen stehen immer wieder im Zentrum zahlreicher scheinbar identischer, zumindest ähnlicher Debatten – wegen fehlender Teilhabe und mangelnder Repräsentanz in Medien und Gremien. Das Gespräch zwischen Naika Foroutan und Jana Hensel zeigt jedoch sehr schnell, dass es trotz annäherungsweise vorhandenen Gemeinsamkeiten auch zahlreiche Divergenzen und vor allem unterschiedliche Sichtweisen beider Autorinnen zu den jeweiligen Ursachen der von ihnen gemachten Erfahrungen gibt. Insofern ist das Buch ein Streitgespräch über das Thema Dominanz- und Randgruppen in Deutschland. Jana Hensel schätzt dazu ein, dass im Wahljahr 2021 „bisher keine Partei ein Programm gegen jene gesellschaftlichen Ungleichheiten vorgelegt hat, die unsere Gruppen betreffen“ (S. 324).

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Human Rights Watch: Rechteverletzende israelische Politik stellt Verbrechen der Apartheid und Verfolgung dar

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten Verfahren auslösen, um Unterdrückung von Palästinensern zu beenden

Pressemitteilung vom 27. April 2021

Israelische Behörden begehen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich Apartheid und Verfolgung, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Diese Feststellung beruht auf der übergeordneten politischen Richtlinie der israelischen Regierung, die Vorherrschaft jüdischer Israelis über Palästinenser aufrechtzuerhalten, sowie auf den schweren Verbrechen, die gegen Palästinenser verübt wurden, die in den besetzten Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, leben.

Der 213-seitige Bericht „A Threshold Crossed: Israeli Authorities and the Crimes of Apartheid and Persecution“ untersucht Israels Umgang mit den Palästinensern. Er beschreibt, wie heute de facto eine einzige Institution, die israelische Regierung, über einen Großteil des Gebiets zwischen Jordan und Mittelmeer herrscht, in dem es zwei etwa gleich große Bevölkerungsgruppen gibt. Während die Regierung jüdische Israelis dort bevorteilt, unterdrückt sie Palästinenser, insbesondere in den besetzten Gebieten.

„Prominente Stimmen haben jahrelang davor gewarnt, dass es nur ein kleiner Schritt hin zur Apartheid ist, wenn Israel nicht von dem eingeschlagenen Weg zur Vorherrschaft über die Palästinenser abweicht“, sagte Kenneth Roth, Executive Director von Human Rights Watch. „Diese detaillierte Studie zeigt, dass die israelischen Behörden diesen Schritt bereits hinter sich haben und heute die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Apartheid und der Verfolgung begehen.“

Die Feststellung von Apartheid und Verfolgung ändert nichts am rechtlichen Status der besetzten Gebiete, zu denen die Westbank, einschließlich Ost-Jerusalem, und Gaza gehören, oder an der Realität der israelischen Besatzung.

Der Begriff der Apartheid hat seinen Ursprung in Südafrika und ist heute ein allgemeingültiger Rechtsbegriff. Das Verbot der besonders schweren institutionellen Diskriminierung und Unterdrückung, oder auch Apartheid, stellt ein Grundprinzip des Völkerrechts dar. Die Internationale Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid von 1973 sowie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998 definieren Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das drei zentrale Elemente umfasst:

  1. Die Absicht, die Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere aufrechtzuerhalten.
  2. Der Kontext einer systematischen Unterdrückung einer marginalisierten Gruppe durch eine dominante Gruppe.
  3. Inhumane Akte.

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Viola Schubert-Lehnardt Rezension: Die Kirche im Kopf

Carsten Frerk/Michael Schmidt-Salomon Die Kirche im Kopf.
Von „Ach Herrje!“ bis „Zum Teufel“ 
Alibri Verlag, Aschenburg 2007, 
ISBN 978-3-86569-024-1, 286 S

Achtung, dieses Lexikon dient der Gehirnwäsche“ – lautet der einleitende Satz dieses Buches– so dann wird jedoch erläutert, dass das Wort „Gehirnwäsche“ nicht im Sinne destruktiver Manipulation verwandt werden soll, sondern in der Bedeutung von „gründlicher Reinigung“, denn schließlich wäre nicht einzusehen, dass man allen anderen Organen jede erdenkliche Pflege angedeihen lasse, nur dem wichtigsten nicht, dem zentralen Nervensystem! (vgl. S. 5) „Wie mit einem Computer-Virenschutzprogramm“ soll das Buch „nach Überresten religiöser Viren in unseren Köpfen“ fahnden und „unerwünschte Einträge aus der mentalen Matrix“ löschen (S. 7). Insofern erhebe dieses Lexika im Unterschied zu anderen auch nicht den Anspruch weltanschaulich neutral zu sein – will jedoch die Fakten unverzerrt präsentieren. Die Beurteilung der Fakten selbst erfolge aus „einer dezidiert freigeistigen, humanistischen Perspektive“ – so die Herausgeber in ihrem Vorwort (S.8). Sie wünschen dann eine vergnügliche Lektüre – dieser Wunsch ging zumindest für die Rezensentin in hohem Maße in Erfüllung.

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Aufruf: Für einen weltweiten Waffenstillstand – Stoppt die Auslandseinsätze und die Rüstungsproduktion!

IMI-Mitteilung vom 26. März 2020

The fury of the virus illustrates the folly of war.
End the sickness of war and fight the disease that is ravaging our world.
That is why today, I am calling for an immediate global ceasefire in all corners of the world.
It is time to put armed conflict on lockdown and focus together on the true fight of our lives.
To warring parties, I say:
Pull back from hostilities.
Put aside mistrust and animosity.
Silence the guns; stop the artillery; end the airstrikes.
[…]
End the sickness of war and fight the disease that is ravaging our world.
It starts by stopping the fighting everywhere. Now.
That is what our human family needs, now more than ever.

UN-Generalsekretär António Guterres in seiner „virtuellen Pressekonferenz“ vom 23.3.2020

Unter dem Titel „Die Raserei des Virus offenbart die Narretei des Krieges“ richtete sich UN-Generalsekretär António Guterres am 23.3.2020 an die Weltbevölkerung und die Regierungen rund um den Globus. Dabei unterstrich er zunächst, dass das Virus eine Bedrohung für alle darstellt – unabhängig von Zugehörigkeit, Nationalität, Ethnizität und Glauben – und dass ihm die ohnehin Marginalisierten und Verwundbarsten am stärksten ausgeliefert sind. Vor diesem Hintergrund rief er zu einem „unverzüglichen, globalen Waffenstillstand in allen Ecken der Welt“ auf. An sämtliche Konfliktparteien richtete er den Appell: „Ziehen sie sich von allen Kampfhandlungen zurück. Verabschieden sie sich von Misstrauen und Feindseligkeiten. Bringen sie die Gewehre zum Schweigen, Stoppen sie die Artillerie, beenden sie die Luftschläge“.

 

Wenige Tage zuvor hatte sich auch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg am 19.3.2020 an die Öffentlichkeit gewandt und unterstrichen, dass die Einsatzbereitschaft des Bündnisses trotz der schwierigen Situation nicht eingeschränkt wäre: „Unsere Arbeit geht weiter; Einschließlich der multinationalen Battlegroups im Osten des Bündnisgebietes; dem NATO Air Policing; unserer Marine-Einsätze; und unserer Einsätze von Afghanistan bis in den Kosovo“. Außerdem hatte er an die Regierungen der Mitgliedsstaaten appelliert, trotz der zu erwartenden finanziellen und ökonomischen Einbußen an der Erhöhung der Rüstungsausgaben festzuhalten. Das ist infam.

Wir schließen uns der Forderung nach einem weltweiten Waffenstillstand an. Von der Bundesregierung fordern wir eine sofortige Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und jeder Beteiligung an den teilweise andauernden Manövern der NATO. Als Beitrag zum weltweiten Waffenstillstand fordern wir von der Bundesregierung außerdem einen sofortigen Stopp aller Rüstungsexporte und als vertrauensbildendende Maßnahme die sofortige Stilllegung jeder Rüstungsproduktion. Bis der Höhepunkt der Pandemie in Deutschland und Europa überstanden ist, sollte darüber nachgedacht werden, wie die zerstörerische Rüstungsindustrie in die Herstellung nützlicher Güter für die Gesundheit und das Gemeinwesen überführt werden kann. Die Einsparungen bei den Ausgaben für Auslandseinsätze und Militär sollten genutzt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie besonders unter den besonders betroffenen Menschen abzumildern und sich am Aufbau eines solidarischen, globalen Gesundheitssystems zu beteiligen, in dem insbesondere die Entwicklung und Produktion von Medikamenten den Profitinteressen von Firmen und Kapitalgebern entzogen wird.

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Soforthilfeprogramm für Mieter*innen, Wohnungslose und Kleineigentümer*innen

Nachricht von Caren Lay,  17. März 2020 

Die Corona-Pandemie wird die Mietenkrise weiter verschärfen. Und sie wird in einem noch stärkeren Maße diejenigen treffen, die schon jetzt unter der Mietenexplosion leiden: Menschen mit wenig und durchschnittlichem Einkommen in den Städten. Denn sie sind es häufig, die nicht nur geringe Einkommen haben, sondern auch ohne feste Arbeitsverträge dastehen, zusätzlich zur Armutsrente jobben gehen müssen oder sich als Solo-Selbstständige oder Ladenbesitzerin gerade so über Wasser halten.

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Gregor Gysi: Der Markt wird es nicht richten

Im Wortlaut von Gregor Gysi, SUPERillu,  16. März 2020 

Das Coronavirus führt uns noch einmal vor Augen, wie sehr wir aufeinander angewiesen sind. Als Menschen, als Bürgerinnen und Bürger, als Gesellschaft. Globale Krisensituationen wie jene, die das Virus und seine schnelle Verbreitung auslösen, werden wir nicht bewältigen, wenn sich jeder selbst der Nächste ist, sondern nur durch gemeinsame solidarische Anstrengung.

Der Diebstahl von Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel aus der Kinderintensivstation des Berliner Virchow-Klinikums wie die Phantasiepreise, die im Internet für solche Produkte zum Teil aufgerufen werden, sind besonders verwerfliche Auswüchse einer Haltung, die den Solidar-Gedanken über Bord geworfen hat. Die Hamsterkäufe zeigen, wie wenig Vertrauen in Politik und Wirtschaft besteht.

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„Marktkonforme Demokratie oder demokratische Gesellschaft – warum verlieren so viele das Vertrauen in die Demokratie?“

Donnerstag, 20. Juni 2019, 13.00 – 14.45 Uhr

Ort: Gemeinde St. Martin, Gabelsbergerstr. 32, 44141 Dortmund

Eröffnungspodium des Publik-Forum-Veranstaltungszentrums zum Kirchentag 2019

Es geht um Anspruch und Wirklichkeit der Demokratie: Hat sich die Demokratie dem Kapitalismus, den Forderungen von Finanzindustrie und Wirtschaft, unterworfen? Wie ist die Perspektive von Migrant*innen auf unsere Gesellschaft, die den Anspruch erhebt, eine demokratische zu sein, aber von Ungleichheit und Diskriminierung durchzogen ist? Warum erzeugt die Demokratie keine Resonanz mehr?

Es diskutieren:

  • Bodo Ramelow, DIE.LINKE, Ministerpräsident von Thüringen
  • Prof. Dr. Naika Foroutan, Leiterin der Abteilung „Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik“ an der Humboldt-Universität Berlin
  • Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für Allgemeine und Theoretische Soziologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Moderation: Dr. Wolfgang Kessler, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Chefredakteur von Publik-Forum

Veranstaltet von: Leserinitiative Publik-Forum und Rosa-Luxemburg-Stiftung

Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 3)

Das „Privilegienbündel“ der Körperschaft des öffentlichen Rechts

In das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden 1949 im Artikel 140 die Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernommen. Darin verleiht es anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR), in Verbindung mit dem so genannten „Privilegienbündel“. Über die mit dem Charakter als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) zugestandenen Einzelbefugnisse konnte zur Weimarer Zeit noch keine Einigung erzielt werden. Heute allerdings, nach der langen Rechtsprechungstradition seit 1949, besteht weitgehend Einigkeit über die praktische Bedeutung der Körperschaften im Sinne des Art. 137 V WRV.

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