Dietrich-Bonhoeffer-Verein: Kirchensteuer ersetzen

„Daß staatlich zwangsmäßige Eintreibung der [Kirchen-]Steuern ein Mißstand ist, ist wohl unzweifelhaft“ (DBW 1,287 Anm. 385) schrieb Bonhoeffer  1927 in seiner Dissertation Sanctorum Communio. Durch die Taufe soll ein Mensch Mitglied der Gemeinschaft der Christen und der Kirche werden, aber durch eine Willenserklärung nach erreichen der Religionsmündigkeit erst der Körperschaft des Öffentlichen Rechts beitreten können.

Die Finanzierung der Religionsgemeinschaften soll künftig durch drei Säulen gesichert werden:

  1. Säule: Kollekten und Spenden (freiwillige Gaben)
  2. Säule: Gemeindebeiträge (verpflichtende Beiträge)
  3. Säule: Bürgergutscheine (aus Bürgerhaushalt)

Dieses Modell ermöglicht auch die Finanzierung anders organisierter Religionsgemeinschaften und auch gesellschaftlicher Initiativen. Vor allem die dritte Säule, der Bürgerhaushalt ermöglicht auch die Finanzierung bürgerschaftlichen Engagement.

Ausführlich hierzu:

Das Drei-Säulen-Modell für eine Reform der Kirchenfinanzierung und eine Verbesserung der Gemeinwohlfinanzierung

Jürgen Klute: Was spricht eigentlich gegen Kirchensteuern?

Für Laizisten und Laizistinnen sind Kirchensteuern ein Reizwort. Aus ihrer Sicht stehen Kirchensteuern für eine nicht vollzogene Trennung von Staat und Kirche – obgleich diese mit den Artikeln 135 bis 142 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) bereits 1919 geregelt wurde. Das Grundgesetz der Bundesrepublik hat diese Artikel in Artikel 140 übernommen.

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