Jürgen Klute: Was spricht eigentlich gegen Kirchensteuern?

Für Laizisten und Laizistinnen sind Kirchensteuern ein Reizwort. Aus ihrer Sicht stehen Kirchensteuern für eine nicht vollzogene Trennung von Staat und Kirche – obgleich diese mit den Artikeln 135 bis 142 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) bereits 1919 geregelt wurde. Das Grundgesetz der Bundesrepublik hat diese Artikel in Artikel 140 übernommen.

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