Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen und Ruth Gütter, Referentin für Nachhaltigkeit im Kirchenamt der EKD
Wir bitten, Szenarien der Energieversorgung zu betrachten, die von diesen Grundlagen ausgehen. Sollte sich ein weiterer Kohleabbau als unumgänglich erweisen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewähren, hätte man nur wenige Monate in Hambach verloren. Wenn ein Kohleausstieg jedoch auch anders geplant werden kann, wäre die Rodung des Waldes – eine unumkehrbare Zerstörung von über Jahrhunderte gewachsener Natur – überflüssig gewesen.
Die EKD-Synode hat sich schon 2016 klar für eine konsequente Dekarbonisierung der Energiewirtschaft in Deutschland ausgesprochen und an die Bundesregierung appelliert, den sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohleförderung möglichst bald in die Wege zu leiten und dazu alle Betroffenen einzubinden.
Die EKD hat auch die CO2-Einsparziele der Bundesregierung mehrfach ausdrücklich begrüßt. Sie hat diese Ziele als Selbstverpflichtung auch für sich selbst beschlossen und den Landeskirchen als Zielsetzung empfohlen, was dort zur Verabschiedung von zahlreichen Klimaschutzkonzepten geführt hat, die bereits zu deutlichen CO2-Einsparungen geführt haben. Damit unterstreichen die Evangelischen Kirchen, dass es ihnen auch mit ihrer eigenen Glaubwürdigkeit ernst ist. Solche Schritte sind wichtig, um die Erde – Gottes gute Schöpfung – für nachfolgende Generationen zu erhalten.
Wir unterstützen daher die Forderung der Evangelischen Kirche im Rheinland sowie der Umweltbeauftragten der Evangelischen Kirche von Westfalen nach einem sofortigen Stopp weiterer Maßnahmen zur Rodung des Hambacher Waldes und nach einem Moratorium, bis die eingesetzte Kohlekommission ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Wir verstehen gut, dass viele engagierte Bürger und Bürgerinnen sich für den Erhalt des Waldes einsetzen. Hier geht es um mehr als den Streit um die Erweiterung eines Braunkohletagebaus. Hier geht es um die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Vorreiter im Klimaschutz und um die Verantwortung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen für kommende Generationen.