Human Rights Watch: Rechteverletzende israelische Politik stellt Verbrechen der Apartheid und Verfolgung dar

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten Verfahren auslösen, um Unterdrückung von Palästinensern zu beenden

Pressemitteilung vom 27. April 2021

Israelische Behörden begehen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich Apartheid und Verfolgung, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Diese Feststellung beruht auf der übergeordneten politischen Richtlinie der israelischen Regierung, die Vorherrschaft jüdischer Israelis über Palästinenser aufrechtzuerhalten, sowie auf den schweren Verbrechen, die gegen Palästinenser verübt wurden, die in den besetzten Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, leben.

Der 213-seitige Bericht „A Threshold Crossed: Israeli Authorities and the Crimes of Apartheid and Persecution“ untersucht Israels Umgang mit den Palästinensern. Er beschreibt, wie heute de facto eine einzige Institution, die israelische Regierung, über einen Großteil des Gebiets zwischen Jordan und Mittelmeer herrscht, in dem es zwei etwa gleich große Bevölkerungsgruppen gibt. Während die Regierung jüdische Israelis dort bevorteilt, unterdrückt sie Palästinenser, insbesondere in den besetzten Gebieten.

„Prominente Stimmen haben jahrelang davor gewarnt, dass es nur ein kleiner Schritt hin zur Apartheid ist, wenn Israel nicht von dem eingeschlagenen Weg zur Vorherrschaft über die Palästinenser abweicht“, sagte Kenneth Roth, Executive Director von Human Rights Watch. „Diese detaillierte Studie zeigt, dass die israelischen Behörden diesen Schritt bereits hinter sich haben und heute die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Apartheid und der Verfolgung begehen.“

Die Feststellung von Apartheid und Verfolgung ändert nichts am rechtlichen Status der besetzten Gebiete, zu denen die Westbank, einschließlich Ost-Jerusalem, und Gaza gehören, oder an der Realität der israelischen Besatzung.

Der Begriff der Apartheid hat seinen Ursprung in Südafrika und ist heute ein allgemeingültiger Rechtsbegriff. Das Verbot der besonders schweren institutionellen Diskriminierung und Unterdrückung, oder auch Apartheid, stellt ein Grundprinzip des Völkerrechts dar. Die Internationale Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid von 1973 sowie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998 definieren Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das drei zentrale Elemente umfasst:

  1. Die Absicht, die Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere aufrechtzuerhalten.
  2. Der Kontext einer systematischen Unterdrückung einer marginalisierten Gruppe durch eine dominante Gruppe.
  3. Inhumane Akte.

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JERUSALEMER ERKLÄRUNG ZUM ANTISEMITISMUS

vom 26. März 2021

Vorbemerkung

Wir, die Unterzeichnenden, legen die „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“ vor. Sie ist das Ergebnis einer Initiative, die ihren Ursprung in Jerusalem hat. Zu den Unterzeichner:innen zählen internationale Wissenschaftler:innen, die in der Antisemitismusforschung und in verwandten Bereichen arbeiten, darunter Jü­dische Studien, Holocaust-, Israel-, Palästina- sowie Nahoststudien. Die Erklärung profitierte auch von der Ein­bindung von Rechtswissenschaftler:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft.

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Stellungnahme des Jüdisch-Muslimischen Gesprächs­kreises zu den Angriffen auf Dr. Yasemin Shooman und die Arbeit der Akademie­programme in der FAZ vom 17.12.2019

Pressemitteilung vom 10. Februar 2020

Unter dem Titel „Der Kurswechsel wird zum Kraftakt“ veröffentlichte die FAZ am 17. Dezember 2019 einen Artikel, der einen massiven Angriff auf die bisherige Arbeit der W. Michael Blumenthal Akademie des Jüdischen Museums Berlin darstellt und der ehemaligen Leiterin der Akademieprogramme, Dr. Yasemin Shooman, in diffamierender Weise unterstellt, sie habe in den letzten Jahren den Umbau des Museums zu einem „Forum für Israel-Kritiker*innen und BDS-Sympathisant*innen mit Querverbindungen zum politischen Islam“ betrieben. Dies ist nachweislich nicht der Fall. Das Jüdische Museum Berlin und seine Akademieprogramme kooperieren selbstverständlich mit Partner*innen aus Israel, was für BDS Unterstützer*innen ausgeschlossen wäre. Abgesehen davon, dass dieser Vorwurf bei genauerem Hinsehen haltlos ist und nur umständlich mit dem Mittel der Kontaktschuld konstruiert werden kann (siehe dazu auch die Replik von Max Czollek im Tagesspiegel vom 26.12.2019) zielt die Kritik im Kern auf die Tatsache, dass ein Jüdisches Museum sich über rein jüdische Themen hinaus auch mit der Diskriminierung von Muslim*innen und anderen Minderheiten beschäftigt, wie es in der W. Michael Blumenthal Akademie in den letzten Jahren der Fall gewesen ist.

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Rosa Luxemburgs Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus. Bemerkungen zu einem vergessenen Fall

von Holger Politt

Mit dem Antisemitismus setzte sich Rosa Luxemburg öffentlich nur ungerne auseinander. Die Haltung in dieser Frage hatte verschiedene Gründe, wobei wohl schließlich entscheidend war, dass sie öffentliche Äußerungen solchen falschen Bewusstseins für eine Frage hielt, die innerhalb der europäischen Arbeiterbewegung vollständig überwunden sei. Als gutes Beispiel mag ihre Einschätzung der Revolution von 1905/06 im Russischen Reich gelten, weil sie mit Stolz darauf verwiesen hatte, dass die Zarenregierung bei regelmäßigen Versuchen, die Reihen der kämpfenden Industriearbeiter mit dem Gift des Judenhasses zu infizieren, nicht durchgekommen sei.[1] „Unser Proletariat“, so schrieb sie in einem polnischen Beitrag aus dieser Zeit, „muss als eine Klasse, die […] zur Mission der Aufhebung des ganzen bestehenden Systems berufen ist, […] die Unterdrückung der Nationalitäten als eine brennende Wunde, als Schande empfinden, und empfindet es auch so, wobei tatsächlich dieses Unrecht nur ein Tropfen im Meer des ganzen gesellschaftlichen Elends, der politischen Benachteiligung, der geistigen Entrechtung ist, die zum Schicksal des kapitalistischen Lohnarbeiters in der heutigen Gesellschaft geworden sind.“[2]

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Schriftwechsel zwischen DEKT-Präsidenten und Prof. Duchrow

Presseerklärung des Verlags Stiftung Hirschler

Kirchentagspräsident bedauert die Ausladung von Ulrich Duchrow und Farid Esack aus dem letzten Kirchentag

Beim Kirchentag im Juni 2019 hatte die Rosa-Luxemburg-Stiftung einen Workshop zum Thema „Imperien des Mammons oder Wege der Gerechtigkeit“ angemeldet und Prof. Ulrich Duchrow und den muslimischen Befreiungstheologen Prof. Farid Esack/Südafrika als Referenten eingeladen. Die Kirchentagsleitung hatte dann die Stiftung vor Ort kurzfristig aufgefordert, entweder die beiden Referenten auszuladen oder die Veranstaltung abzusagen. Als Begründung war damals behauptet worden, die Betroffenen hätten sich als BDS-Befürworter nicht klar vom Antisemitismus abgegrenzt. In einem Brief bedauert der Kirchtagspräsident Hans Leyendecker nun diese Ausladung. Die Generalsekretärin des Kirchentags, Prof. Julia Helmke, gestattete den Betroffenen,
diesen Brief als öffentliche Entschuldigung des Kirchentages zu publizieren.

Diese Veröffentlichung, zusammen mit dem Antwortbrief von Ulrich Duchrow, geschieht nun als Anhang der von ihm und Hans G. Ulrich herausgegebenen 3. Auflage des Buches Religionen für Gerechtigkeit in Palästina-Israel – Jenseits von Luthers Feindbildern Stiftung Hirschler, Januar 2020

Brief von DEKT Präsidenten Hans Leyendecker an Prof. Dr. Ulrich Duchrow

Antwort von Prof. Dr. Ulrich Duchrow

 

 

Antisemitismus Studie

Gutachten zur «Arbeitsdefinition Antisemitismus» der IHRA

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der im Jahr 2016 von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anerkannten «Arbeitsdefinition Antisemitismus» liegt ein Instrument für die notwendige Erfassung und Bekämpfung von Antisemitismus vor, das weite Verbreitung gefunden hat. In einem Handlungsfeld, das durch hochgradige begriffliche Verunsicherung gekennzeichnet ist, verspricht die Definition als praktische Arbeitsgrundlage begriffliche Orientierung. Tatsächlich stellt die «Arbeitsdefi-nition» mit ihrer konkreten, ohne Fachterminologie auskommenden Sprache sowie mit anschaulichen Beispielen, die den Begriff Antisemitismus anhand typischer, immer wieder auftretender Phänomene ver-deutlichen, inzwischen eine Grundlage für die Arbeit verschiedener Nutzer*innengruppen dar. Zudem erfolgte mit der Aufnahme bis dato nur wenig beleuchteter (israelbezogener) Aspekte von Antisemitismus eine zum Zeitpunkt der Formulierung der Definition (Anfang der 2000er Jahre) notwendige Aktualisierung der Diskussion.

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