Franz Segbers: Zinsverbot und Schuldenerlass.

Beim Wort genommen

Deutscher Evangelischer Kirchentag, Berlin, Donnerstag 25. Mai 2017

 „Wir halten es nicht mehr aus!“ Mit diesem Appell richteten griechische Theologen und Theologinnen einen verzweifelten Appell an den letzten Kirchentag in Stuttgart. Darin fordern sie: „Wir plädieren für eine internationale Schuldenkonferenz für Griechenland, vergleichbar der Londoner Schuldenkonferenz 1953, auf der Deutschland ein Großteil der Schulden erlassen wurde.“ Seine Schulden zu zahlen gilt als eine selbstverständliche moralische und auch rechtliche Pflicht. Doch diese vermeintliche moralische Selbstverständlichkeit ist ökonomisch keineswegs selbstverständlich, denn nach der ökonomischen Lehre ist die Kreditvergabe immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Dies ist auch der Grund für die Risikoprämien bei der Kreditvergabe. Ökonomisch gilt, dass derjenige, der den Nutzen hat, auch den Schaden tragen muss. Doch nicht allein ökonomisch ist Kreditvergabe immer mit einem Risiko verbunden, es kann auch politische Gründe geben.

Es ist die gleiche Verzweiflung wie jene der Menschen aus Griechenland, aus zahlreichen Ländern des Globalen Südens, aber auch der über sechs Millionen überschuldeter Menschen in Deutschland, die auch die Jesusbewegung vor 2000 Jahren in Palästina nur zu gut kannte. Programmatisch hatte Jesus in seiner Antrittsrede in der Synagoge in Nazareth diese Verzweiflung der Menschen aufgegriffen und mit Jesaja ein „gnädiges Jahr, ein Erlassjahr des Herrn“ (Jes 61,2) angekündigt. (Lk 4, 19) Auf die Bitte der Jünger, sie beten zu lehren, greift Jesus diesen Hilferuf der Kleinpächter, Landlosen und überschuldeten Kleinbauern im Vaterunser mit der Bitte auf: „Vergib uns unsere Schulden wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.“ (Mt 6,12) Die neue Luther-Bibelübersetzung spricht von „Schuld“, wo Luther 1534 „Schulden“, übersetzte. Diese neue Übersetzung verdunkelt den Ursprungssinn, während es in der „Bibel in gerechter Sprache“ gut biblisch und exegetisch abgesichert heißt: „Erlass uns unsere Schulden, wie auch wir denen vergeben, die uns etwas schuldig sind“ (Mt 6,12). Die strittige Frage lautet: Sind auch ökonomische Schulden gemeint? Das verwendete griechische Wort bezeichnet ökonomische und ethisch-moralische Verpflichtungen. Auch im deutschen ist eine sprachliche Nähe von Schuld und Schulden gegeben. Das in der Vater-unser-Bitte verwendete griechische Wort (opheilema) wird außerbiblisch eindeutig im Sinne von Geldschulden verstanden. Folglich ergäbe sich aus dem Sprachgebrauch, die Erlaßbitte streng monetär zu interpretieren, auch wenn innerbiblisch der Begriffe weitere Konnotationen impliziert.

Wie drängend das Schuldenproblem für die Menschen in der antiken Ökonomie war, zeigen die zahlreichen Gleichnisse, die von der bitteren Not der Überschuldung handeln. Die Forderung nach einem Schuldenerlass wird in der Antike immer wieder gestellt. Für den Wirtschaftshistoriker Moses Finley zeigt sich die Grundeinstellung zu den Armen nicht in gelegentlicher Menschenfreundlichkeit sondern gerade im Schuldrecht. Und das war harsch und erbarmungslos. (1993: 39; 89) Wie rücksichtslos das Schuldrecht angewendet wird, zeigt das Gleichnis vom Schalksknecht (Mt 18,23-35): Der König will den zahlungsunfähigen Mann samt Frau, Kinder und Besitz in die Schuldsklaverei verkaufen lassen, um die Schuld begleichen zu können. Kein Wunder, dass im Judäischen Krieg gegen die römische Besatzung als erstes das Archiv mit den Schuldscheinen im Jerusalemer Tempel in Flammen aufging.

Die Vater-unser-Bitte um einen Schuldenerlass greift die Tora auf, die in einer jahrtausendealten Tradition steht, die bis nach Mesopotamien zurückreicht. Dort gab es bereits Schuldenerlasse, mit denen man auf das größte Problem der antiken Gesellschaft reagierte: Die nicht zurückzahlbaren Schulden.1 Israel hat auf die Schuldenproblematik in seinem ältesten Rechtsbuch, dem sog. Bundesbuch (Ex 20, 22-23,33) reagiert und die Freilassung von Schuldsklaven und einem Zinsverbot reagiert. Beider Regelungen zielten darauf ab, die Folgen des Leihens zu entschärfen. In der Sabbatjahrregelung wird eine wirtschaftspraktische Differenzierung aus mesopotamischen Vorlagen übernommen: Vom Schuldenerlass profitiert der Bruder, also der Stammesgenosse, der ein Notdarlehen aufnehmen musste, nicht aber der im Lande ansässige fremde Händler. (Dtn 15,1-11) Diese kluge Regelung greift eine wichtige Unterscheidung zwischen Notdarlehen und Handelskrediten auf, die es auch bereits im 2. Jahrtausend in Mesopotamien gegeben hatte. Ein Kredit, der an notleidende Bauern vergeben wurde, wird nach sieben Jahren erlassen. Wenn aber ein Handelskredit vergeben wird, fällt dieser ausdrücklich nicht unter die Erlaßjahrbestimmungen des Sabbatjahres. Es gibt also zwei Arten von Kreditschulden: das eine ist eine Nothilfe, das andere ein Geschäft.

Diese Unterscheidung ist wirtschaftspraktisch und belegt, dass die biblischen Schuldenerlasse keineswegs utopische Ideale sind. Doch im Unterschied zu seinen Vorlagen in Mesopotamien, formt die Tora einen regelmäßigen Schuldenerlass. Er wird also berechenbar und so zu einem Recht der Überschuldete und zu einer Pflicht der Kreditgeber. Was diese Bestimmung in Deuteronomium geradezu revolutionär machte, war, dass der König nicht über den Schuldenerlass verfügen konnte, sondern der Erlass zu einem heiligen Gebot zum Nutzen der Überschuldeten wurde. Allerdings hatte der Schuldenerlass im Buch Deuteronomium eine kaum zu verbergende Hauptschwäche. Denn wenn das Erlassjahr nahte, dann wird kaum noch jemand bereit sein, ein Darlehen zu gewähren, da er fest damit rechnen muss, es nicht zurückerstattet zu bekommen. Der Tora bleibt nur, moralisch an die Großzügigkeit der Kreditgeber zu appellieren. (Vgl. Dtn 15,9)

Schuldenerlass und Zinsverbot stellen zwei wichtige ökonomische Instrumente dar, mit dem die Tora auf eine gesellschaftliche Schuldenkrise reagierte. Aus dem Leihen an jemanden, der in Not ist, werden Schulden. Wenn die Rückzahlung auch noch einen Aufschlag verbunden wird, dann entstehen Zinsen. So heißt es in Ex 22,24: „Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen“ (auch Dtn 23,21, Lev 25,37). Ex 22 spricht von der Pflicht, den Armen zinslose Darlehen zu geben. Verboten wird, von „einem Armen neben dir“ Zinsen zu nehmen. Doch daraus folgt logisch keineswegs die Erlaubnis, Zinsen von Reichen zu nehmen. Die Beschränkung des Zinsverbots nur auf den Stammesbruder ist nicht erstaunlich; überraschend wäre, wenn das Zinsverbot Fremde begünstigen würde. Dabei macht die Tora nicht, wie gelegentlich behauptet wird, einen Unterschied zwischen erlaubten mäßigen Zins und einem verbotenen übermäßigen Zins. Der regelmäßige Schuldenerlass und das Zinsverbot sind Teil des in der Tora formulierten Gotteswillens.

Es gibt zahlreiche Spuren, die belegen, dass das Erlassjahr und das Zinsverbot befolgt wurden. Die Praxis dauert an bis in die Zeit der römischen Besatzung Palästinas. Der bedeutende Rabbi Hillel der Ältere, ein früher Zeitgenosse Jesu, hat diese jahrtausendealte Praxis des Schuldenerlasses durch die Einführung des sog. Prosbul außer Kraft gesetzt. Der Prosbul war ein von Richtern und Zeugen unterschriebener Vertrag, der beim Gericht hinterlegt wurde und rechtlich die Verjährung aufhob. Das erlaubte es, den Schuldenerlass zu umgehen. Hillel begründet den Prosbul mit der zunehmenden Verschuldung der Kleinbauern, die kaum mehr einen Kredit bekamen. Die Begleichung der Schuld wurde zu einer Verpflichtung, nicht der Schuldenerlass. Hillel begründete diese Institution mit dem beiderseitigen Vorteil für Schuldner und Gläubiger: Die Gläubiger wurden vor dem Verlust ihres Eigentums geschützt und die Armen konnten weiterhin Darlehen aufnehmen.2 Doch faktisch war der Prosbul, wie schon seit griechischer Name besagt, eine Anpassung an das griechisch-römische Schuldrecht. Er beseitige das Recht auf einen Schuldenerlass. Die Erträge konnten nunmehr trotz des Sabbatjahres weiterhin an die Pächter fließen.

Der ökonomische und soziale Hintergrund des Prosbuls sind neben den hohen Abgabe und Steuern auch Missernten und wirtschaftliche Krisen seit dem Regierungsantritt des Herodes, die zu einer vermehrten Aufnahme von Darlehen führten. Hillel wollte mit dem Prosbul, die Verjährung der Schulden und die Verweigerung des Kredits verhindern. Hillel reagierte auf die Darlehensverweigerung der Vermögenden mit einer faktischen Abschaffung des Tora-Rechts der Armen. Die überschuldeten Pächter und Kleinbauern wurden um ihr Recht auf Entschuldung gebracht, denn er erlaubte es, eine Schuld zu jeder beliebigen Zeit weder einzutreiben. Der Prosbul wirkte wie eine Art von Klassenjustiz der Großgrundbesitzer, die auch auf die Einführung des Prosbuls drangen.3 Ein jahrtausendealtes Recht wurde faktisch wegmodernisiert. So erfüllte der Prosbul eine paradoxe Doppelfunktion: Die Großgrundbesitzer konnten den Schuldenerlass der Tora umgehen und gleichzeitig fromm sein und die Tora halten. „Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“ (Lk 16,13).

Nach der „Jüdischen Enzyklopädie“ war Hillels Prosbul höchst umstritten.4 Mit anderen Rabbinen hat die Jesusbewegung diese Umgehung abgelehnt und das Tora-Recht der Überschuldeten auf einen Schuldenerlass bekräftigt. Die Jesusbewegung beteiligte sich an der innerjüdischen Debatte um die rechte Auslegung der Tora. Auf die Weigerung, den Armen mit Darlehen in der Not aufzuhelfen, mahnte die Jesusbewegung das herkömmliche Tora-Recht für die Überschuldeten an, wenn es in Mt 5,42 heißt: „Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht ab von dem, der etwas von dir borgen will.“ Die Jesusbewegung ist ein Echo auf die Mahnung in Dtn 15, 9, wenn es dort heißt, nicht „nicht unfreundlich“ den Bruder anzusehen und „ihm nichts zu geben“, sondern das Gebot der Nächstenliebe zu beachten, damit Menschen leben können. So heißt es in Lk 6,35: „Vielmehr liebt eure Feinde und tut Gutes und leiht, ohne etwas dafür zu erhoffen.“

Vor diesem sozialen und geschichtlichen Hintergrund hält die Vater-unser-Bitte am Erlassjahr fest. Sie bittet um das Recht der Armen, dem Leiden und der Not der Überschuldeten ein Ende zu bereiten. Dabei hält das Vater-unser an der Analogie zwischen moralischer Schuld und ökonomischen Schulden fest: Die Vergebung, die wir von Gott erbitten wird mit dem Erlass der Schulden verknüpft. Gott erlässt dem Menschen die Schulden, die er bei Gott hat, wenn der Mensch die Schulden erlässt, die andere Menschen bei ihm haben. Die Schuld des Menschen vor Gott, also seine Sünde, besteht darin, Schulden einzutreiben. Indem der Menschen seinen Mitmenschen die Schulden nicht erlassen, steht er Gott gegenüber in einer Schuld.

Die Vater-unser-Bitte wird meist so verstanden und gebetet, als wären materielle Schulden von Vergebung unberührt. Die Vater-unser-Bitte steht unzweifelhaft in der biblische Erlasstradition der Befreiung von unbezahlbaren Schulden. Die Vater-unser-Bitte ist die Bitte um das Torarecht gegen ein im römischen Imperium herrschendes unerbittliches Schuldrecht, das Menschen um ihr Leben bringt. Um des menschlichen Lebens willen, damit Schuldner leben können, bittet das Gebet um Freiheit für die Überschuldeten. Leben, diese Mitte der Tora wird, zum Kriterium und zur Auslegungsformel des Willens Gottes auch in ökonomischen Fragen. Von der Tora mit dem regelmäßigen Schuldenerlass sagt Matthäus, dass kein einziges Jota von ihm wegfallen dürfe. Der Schuldenerlass gehört zum Kernbestand der jesuanischen Botschaft und steht fest im christlich-jüdischen Erbe. Im Jahr 2000 haben bedeutende US-amerikanische Rabbiner in der Erklärung „Dabru emet – Redet Wahrheit“ die gemeinsame Bedeutung der Tora für Christen und Juden betont. „Juden und Christen anerkennen die moralischen Prinzipien der Tora.“5 Dann aber gehört auch die biblische Tradition über den Schuldenerlass zum gemeinsamen Erbe von Juden und Christen. Dieses Recht der Armen passte den Mächtigen weder im römischen Imperiums zu der Zeit Jesu noch den Oligarchen im derzeitigen Finanzkapitalismus.

So verwundert es nicht, dass man im Mittelalter die Erlass- und Jobeljahrtadition im Heiligen Jahr zu einem Sündenerlass spiritualisiert hatte. In der Zeit von Luther konnte man sich von der Sündenschuld sogar im Ablass mit Geld freikaufen. „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt!“ Luther kritisierte diese Käuflichkeit des Heils im Ablasshandel, mit dem vor 500 Jahren die Fugger und Welser die imperiale Eroberung der Welt und den Sklavenhandel finanzierten. Luther fordert von den Christen, „ohne allen Aufsatz und Zins“ (47,6) zu leihen oder zu borgen. Wucher sei „wider die Natur handeln, tödlich sündigen“ (49,4). Er kritisierte den Zins als leistungsloses Einkommen auf Kosten des Schuldners. Gläubiger sind für Luther nichts anderes als „Diebe und Räuber“; er nennt sie Stuhlräuber, also Schreibtischtäter (51, 360,32-361,3). Anders beurteilt Luther dagegen geschäftliche Vorgänge mit Beteiligung an Gewinn und Risiko. Luther kehrt in der Reformation zur biblischen Wahrheit zurück, dass Gott Schulden umsonst vergibt. Er forderte einen gerechten Umgang mit Schulden und Zinsen als Aufgabe der Obrigkeit. Sie müsse in den Markt intervenieren, wenn Zinsen und Schulden das Gemeinwohl gefährden.

Als ich auf den Philippinen ein Bibelseminar mit Landarbeitern und Landarbeiterinnen durchführte, bat ich, aus ihrer Bibel die Vater-unser-Bitte vorzulesen. Der eine las aus der „New Century Version” aus dem Jahr 1981 die Version vor: „Forgive us for our sins.” – Bitte um Vergebung der Sünden. Ein anderer hatte die neue Version der „Common English Bible” aus dem Jahr 2011 zur Hand. Dort ist zu lesen: „Forgive us for the ways we have wronged you.” – Also eine Bitte um Vergebung allen Unrechts, das getan wurde. Allein in der in der alten „English New international Standard Version” aus dem Jahr 1978 war ein Übersetzung zu finden, die dem authentischen Sinn der Bibel entspricht: „Forgive us our debts, as we also have forgiven our debtors.” – Vergib uns unsere Schulden, wie auch wir vergeben unseren Schuldnern. Moderne Bibelübersetzungen wollen wohl ihre Modernität darin ausdrücken, dass sie den biblischen Sinn der Vater-unser-Bitte verdunkeln. Die biblische Bitte um einen Schuldenerlass scheint wohl nicht in eine moderne Welt zu passen. Die modernisierten Übersetzungen dienen dazu, die Praxis des IWF zu legitimieren, auch unbezahlbare Schulden um jeden Preis einzutreiben. So wird es dann zu einer Sünde, Schulden nicht zu bezahlen, und Schulden einzutreiben, sind keine Sünde. Dabei stecken gerade die armen Länder des Globalen Südens in einer tiefen Schuldenkrise. So fehlen auf den Philippinen die Mittel für Bildung, Gesundheit und Armutsbekämpfung, weil über 30 Prozent des Staatsbudgets fließt automatisch in den Schuldendienst fließen. Tag für Tag verlassen 4.000 Filipinos das Land, um als Krankenschwestern in den USA oder Bauarbeiter in den arabischen Emiraten wie moderne Schuldsklaven zu arbeiten. Einer solchen Welt hat Papst Franziskus entgegen geschleudert: „Diese Wirtschaft tötet.“ Seine Folgerung lautet: Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung, Nein zur neuen Vergötterung des Geldes, Nein zu einem Geld, das regiert, statt zu dienen. Was Europa den Ländern des Südens angetan hatte, kehrt nun nach Europa zurück. In Griechenland gibt es wieder Hunger, die Löhne und Renten wurden drastisch gekürzt, das Gesundheitswesen ist zusammengebrochen. Die Armen dieser Welt werden geopfert, damit das System überleben kann. Doch angesichts einer solchen Welt lehren uns die modernen Bibelübersetzungen, nicht um einen Schuldenerlass zu bitten, sondern um Vergebung der Sünden. Es ist ja in der Tat auch billiger und man legt sich auch nicht mit den Mächten des großen Geldes an, wenn man die Bibelübersetzung um ihren Sinn bringt, dass Schulden zu erlassen sind.

Der Marburger Ethiker Georg Wünsch, der 1927 die erste evangelische Wirtschaftsethik verfasst hat, kritisierte, dass die Frage der sittlichen Berechtigung des Zinsgenusses heute im Gegensatz noch zur mittelalterlichen Kirche und zu Luther viel zu leicht genommen werde. Er spricht von einem starken sittlichen Impuls und großem sachlichen Recht hinter dem Zinsverbot. Für ihn ist der Zins, „Aneignung des Ertrages fremder Arbeit, (…) Wertzuwachs des persönlichen Besitzes ohne Arbeit und als solcher wirtschaftsethisch sinnwidrig.“ (519) Obwohl die Zinsfrage für eine Wirtschaftsethik von weitreichender Bedeutung ist, spielt sie dennoch in der Wirtschaftsethik – zu Unrecht – nur noch am Rande eine Rolle.

Das Problem der Überschuldung ist nur in seiner Komplexität modern, insofern Verschuldung privater Haushalte, von Staatshaushalten oder der Verschuldung ganzer Staaten gegenüber Geldgebern ineinander übergehen. Doch der Konflikt zwischen Gläubigern und Schuldnern ist nur eine der Varianten des uralten Grundkonflikts zwischen Arm und Reich. Soweit die Geschichte zurückreicht, hat es immer Schulden und Überschuldung gegeben. Schuldenkrisen gab es immer schon – so in Mesopotamien, im Alten Griechenland, in Rom, in biblischer Zeit und auch heute. Eine Antwort auf die Finanzkrisen der antiken Zeit war der Schuldenerlass. Die Bibel gibt kein autoritatives überzeitliches Argument in die Hand. Von den biblischen Traditionen können keine zeitlosen Maximen für eine Welt des globalisierten Kapitals erwartet werden. Aber sie erinnern an die historische Tatsache, dass immer schon Menschen Opfer von Verschuldungen wurden und sie erinnern daran, dass erwartbare Schuldenerlasse humaner sind, als Menschen in moderne Schuldentürme zu stecken, wie die EU das derzeit mit Griechenland tut. Die Geschichte lehrt: Seit Mesopotamien wissen wir, dass Schulden, die nicht bezahlt werden können, auch nicht bezahlt werden. Die Frage ist nur: Auf welche Weise sie nicht bezahlt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Die drastische und menschenverachtende besteht darin, dass die betroffenen Personen, Unternehmen oder auch Regierungen ihre Vermögenswerte verkaufen. Die zweite besteht darin, die Schulden bis zu dem Betrag zu erlassen, der tatsächlich nicht bezahlt werden kann. Deshalb befreit die biblische Erinnerung zu der Einsicht: Man muss keineswegs immer seine Schulden bezahlen, wenn unbezahlbare Schulden das Leben zerstören.

Die Bibel ermutigt die arm Gemachten, die Überschuldeten im Alten Israel wie auch heute in Griechenland zum Kampf gegen alle Mächte, welche die Freiheit des Menschen bedrohen. Es ist unnötig zu betonen, dass die gegenwärtige Krise gewiss umfangreichere Regelungen verlangt, als sie aus der biblischen Tradition bekannt sind. Die Bibel ist kein Rezeptbuch zur Lösung heutiger ökonomischer Finanzprobleme. Aber Christen und Christinnen eignen sich das Grundanliegen des biblischen Erlassjahres an: Befreiung der aus dem Schuldturm und von unbezahlbaren Schulden.

Was einst in Athen, Rom, in Mesopotamien und in der Bibel das Zentrum der sozialen und wirtschaftlichen Erneuerung war, scheint in Zeiten des globalen Finanzkapitalismus undenkbar geworden. Heute werden eher Menschen und die Demokratie geopfert, als Schulden zu erlassen. Heute ist es das eine reichste Prozent der Superreichen und Finanzoligarchen, welche die restlichen 99 Prozent der Menschen, aber auch Unternehmen und ganze Staaten in permanenter Verschuldung halten. Die Schuldenberge erreichten im Jahr 2015 einen Rekord: Sie betragen 225 Prozent des globalen Bruttosozialproduktes. Viele Länder nicht nur des Globalen Südens sitzen in einer Schuldenfalle. Die Finanzmärkte sind zum stärksten Antreiber der sozialen Polarisierung geworden. Das Finanzsystem ist außer Kontrolle und reißt jetzt auch die finanzpolitischen Zentren in den Abgrund.

Schulden entstehen nicht, weil die „Griechen zu faul sind“ oder „wir über unsere Verhältnisse leben“ (A. Merkel), sondern der Finanzkapitalismus braucht die Verschuldung, da ohne Verschuldung der einen das Vermögen der anderen nicht vermehrt werden kann. Die Auseinandersetzung um die Verschuldung ist ein Machtkampf zwischen den Interessen der Bürger und den Interessen der Finanzinvestoren.

In ihrer grundlegenden Denkschrift über „ Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen“ aus dem Jahr 1970 vergewissert sich die EKD ihres öffentlichen Redens wie auch erneut 2008 in der Denkschrift „Das rechte Wort zur rechten Zeit“ mit einem Doppelkriterium: Alles öffentliche Reden der Kirche habe schrift- und sachgemäß zu sein (Ziff. 32). Es gibt zahlreiche Ökonomen, die einen Schuldenerlass aus ökonomischen, aber auch politischen Gründen fordern. Auch die bedeutende amerikanische Unternehmensberatungsfirma Boston Consulting Group hatte bereits auf dem Höhepunkt der Griechenlandkrise einen Schuldenschnitt mit dem Verweis auf die Praxis des antiken Schuldenerlass gefordert, wobei sie jedoch nicht den biblischen Schuldenerlass, sondern den im antiken Mesopotamien meinte.6 Was ökonomisch als „sachgemäß“ gelten kann, liegt nicht einfach objektiv wie eine Naturgesetzlichkeit vor, sondern ist selber normativ gehaltvoll. Deshalb kann nach dem Schweizer Sozialethiker Arthur Rich nicht wirklich menschengerecht sein, was nicht sachgemäß ist, und nicht wirklich sachgemäß, was dem Menschengerechten widerstreitet. Gewendet auf die Schuldenökonomie bedeutet dies, dass für eine vom biblischen Ethos bestimmte christliche Ethik nur solche ökonomischen Theorien und Lösungsansätze für die Schuldenkrise als sachgemäße in Betracht kommen können, die auch menschengemäß sind und ein freiheits- und gerechtigkeitsstiftendes Ethos enthalten. Die Tora hält die Jahrtausende alte Praxis des Schuldenerlasses in der Erinnerung lebendig und artikuliert einen vernünftigen Gehalt der ethischen Tradition der Tora. Dieser besteht darin, die Rechte der Verschuldeten und ihre ökonomische Existenzgrundlage gegenüber den ökonomischen Ansprüchen der Gläubiger zu behaupten. Indem die Tora auf einen unauflöslichen Zusammenhang zwischen ökonomische Vernunft und den Rechten der Menschen rekurriert, bringt sie auch das, was ökonomisch als sachgemäß gelten kann, zur Vernunft. Dabei reicht von Mesopotamien über die biblische Tradition bis in die Vater-unser-Bitte eine ethische Tradition des Schuldenerlasses, die dem auf Rom zurückgehenden unbedingten Recht auf Privateigentum und der Zurückzahlung von Schulden die Aussage entgegenhält: Schulden zahlen zu müssen ist kein unantastbares heiliges Prinzip. Heilig ist das Recht der Menschen auf Leben.

Der Schuldenerlass zeigt, dass Schulden nicht vorrangig ein ökonomisches Problem sind, sondern ein Machtproblem, bei dem um die Frage gerungen wird: Wer hat Vorrang – die humanen und sozialen Lebensrechte der Menschen oder die Interessen der Kapitalgeber? Die biblische Ethiktradition des Schuldenerlasses bringt in diesen Diskurs die prophetische Option des Rechts der Armen ein. Schulden zu erlassen, die den Menschen Tod und Elend bringen ist ökonomisch möglich, politisch vernünftig und ethisch gefordert. Wie die UNO im Jahr 2014 gefordert hat, brauchen wir eine internationale Insolvenzordnung, die rechtlich klar regelt, wie ein Staat aus seiner Überschuldung herauskommen kann. Eine europäische Schuldenkonferenz nach dem Vorbild der Londoner Konferenz über die deutschen Schulden von 1953 ist humaner und ökonomisch tragfähiger, als die Macht der Märkte über die Lebensrechte der überschuldeten Menschen und Völker entscheiden zu lassen. Deshalb ist es Zeit, den Konflikt mit den Oligarchen des Finanzkapitalismus zu wagen und in Erinnerung an den biblischen Schuldenerlass Menschen aus den Schuldentürmen unserer Zeit zu befreien.

 

Weiterführende Literatur:

Franz Segbers, Angesichts der Finanzkrise schriftgemäß und sachgerecht reden,

in: Carsten Jochum Bortfeld / Rainer Kesser (Hg.): Schriftgemäß. Die Bibel in Konflikten der Zeit, Gütersloh 2015, 289-308.

1  https://michael-hudson.com/wp-content/uploads/2010/03/HudsonLostTradition.pdf

2  Begründet wurde die Neuerung mit dem rabbinischen Prinzips des “mi-pene tiḳḳun ha-‚olam“ = „zum Nutzen einer besseren Ordnung der Gesellschaft“: Giṭ. 34b; Rashi zu Giṭ. 37a.

3  Heinz Kressig, Die sozialen Zusammenhänge des judäischen Krieges, Berlin, 1970, 41.

4  Julius H. Greenstone, Prosbul, in: Jewish Encyclopedia, 2002.

5  http://www.jcrelations.net/Dabru_Emet__-_Redet_Wahrheit.2419.0.html

6  Boston Consulting Group, Back to Mesopotamia, Boston 2011.

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