Neues Deutschland: Kritik an Sonderrecht der Kirche

Pfarrer machen Eingabe gegen Dienstgemeinschaft

Von Sebastian Bähr
erschienen im Neuen Deutschland am 4.Juni 2020

Sozialpfarrer und Sozialwissenschaftler haben mit einer Eingabe die Evangelischen Kirche von Westfalen kritisiert. Die Verfasser Wolfgang Belitz, Jürgen Klute, Hans-Udo Schneider und Walter Wendt-Kleinberg vom »Sozialethisches Autorenkollektiv KDA 123« fordern darin, dass der Begriff »Dienstgemeinschaft« in der Kirche und Diakonie aufgegeben wird. Dazu soll er auch in allen einschlägigen Gesetzen, Verlautbarungen und offiziellen Äußerungen entfernt und zukünftig nicht mehr verwendet werden. Die 13-seitige Eingabe mit dem Titel »Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft« liegt »nd« vor und wurde auch Kirchenmitgliedern öffentlich gemacht.

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Zeitung gegen den Krieg zum Ostermarsch 2020 und zu Defender 2020

  • In einer Zeit, in der das gesellschaftliche Leben heruntergefahren wird, weil der Corona-Virus tötet, werden weiter Rüstungsgüter produziert und in Rekordhöhe exportiert – also Produkte menschlicher Arbeit, die Menschen töten und Einrichtungen – z.B. Krankenhäuser – zerstören.
  • in einer Zeit, in der die Deutsche Bahn, der Kapazitäten für einen geordneten, pünktlichen Bahnverkehr fehlen, per Vertrag mit der Bundeswehr dauerhaft feste Reserven für Militärtransporte bereit hält und seit dem 1. Januar 2020 allen Bundeswehr-Soldaten in Uniform, seien sie beruflich oder privat unterwegs, Gratisfahrten einräumt…
  • in einer Zeit, in der die USA einen Frieden mit den Taliban schließen, mit jener Gruppe also, gegen die die USA und die NATO 18 Jahre lang einen Krieg mit Hunderttausenden Getöteten führten – war dieser Krieg „nur so eine Idee“? Vielleicht „eine Idee“ der Rüstungskonzerne?…
  • in einer Zeit, in der die Weltwirtschaft eine neue schwere Krise durchlebt und so gut wie alle Aktien einen Crash erleben, die Rüstungsaktien jedoch weiter boomen …
  • in einer Zeit, in der die Bewegung „Fridays for Future“ mit ihrem Kampf gegen eine drohende Klimakatastrophe sich erweitern sollte um „Fridays for Future & Peace“ …

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Antisemitismus Studie

Gutachten zur «Arbeitsdefinition Antisemitismus» der IHRA

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der im Jahr 2016 von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anerkannten «Arbeitsdefinition Antisemitismus» liegt ein Instrument für die notwendige Erfassung und Bekämpfung von Antisemitismus vor, das weite Verbreitung gefunden hat. In einem Handlungsfeld, das durch hochgradige begriffliche Verunsicherung gekennzeichnet ist, verspricht die Definition als praktische Arbeitsgrundlage begriffliche Orientierung. Tatsächlich stellt die «Arbeitsdefi-nition» mit ihrer konkreten, ohne Fachterminologie auskommenden Sprache sowie mit anschaulichen Beispielen, die den Begriff Antisemitismus anhand typischer, immer wieder auftretender Phänomene ver-deutlichen, inzwischen eine Grundlage für die Arbeit verschiedener Nutzer*innengruppen dar. Zudem erfolgte mit der Aufnahme bis dato nur wenig beleuchteter (israelbezogener) Aspekte von Antisemitismus eine zum Zeitpunkt der Formulierung der Definition (Anfang der 2000er Jahre) notwendige Aktualisierung der Diskussion.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 3)

Das „Privilegienbündel“ der Körperschaft des öffentlichen Rechts

In das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden 1949 im Artikel 140 die Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernommen. Darin verleiht es anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR), in Verbindung mit dem so genannten „Privilegienbündel“. Über die mit dem Charakter als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) zugestandenen Einzelbefugnisse konnte zur Weimarer Zeit noch keine Einigung erzielt werden. Heute allerdings, nach der langen Rechtsprechungstradition seit 1949, besteht weitgehend Einigkeit über die praktische Bedeutung der Körperschaften im Sinne des Art. 137 V WRV.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil2)

Eine kurze Geschichte des Laizismus

Die grundlegende Forderung der laizistischen Tradition ist die nach „Trennung von Kirche und Staat“. Sie wurde zum ersten Mal in der Verfassung der USA von 1787 formuliert. Den Einwanderern aus Europa, bzw. vor allem aus England, ging es darum, unbedingt den Staat aus allen kirchlichen und religiösen Angelegenheiten ihrer Gemeinden herauszuhalten. Daher errichteten sie in ihrer Verfassung „a wall of separation between Church and State“ als strengstes Trennungsprinzip zwischen Staat und Kirche. Hatten diese Siedler doch ihre Herkunftsländer meist als religiös verfolgte, protestantische Minderheiten verlassen müssen. Dieser Verfolgung wollten sie durch die beschlossene Trennung für alle Zeiten entgehen.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 1)

Es fällt auf: Bevorzugt unter sicherheitspolitischen Erwägungen erfolgt im öffentlichen Raum in den letzten Jahren die Beschäftigung mit religiösen Phänomenen. Auf die „Herausforderung“ durch religiös motivierte Gewalt — insbesondere in Form des islamistischen Fundamentalismus und Djihadismus — müsse man reagieren. Von christlichen Fundamentalisten, die mit der Flinte vor Abtreibungskliniken stehen, ist dabei meist nicht die Rede. Man kann die endlosen Wortmeldungen sehen, hören und lesen, wenn die „Verbesserungsvorschläge“ erörtert werden: Es geht um Auswertung von Informationen zum radikalisierenden Potential islamischer Glaubensrichtungen, um Überlegungen, Religionen zu „zivilisieren“, gezielt Einfluss zu nehmen auf die Vermittlung von Glaubensinhalten — z.B. im Kontext der Imamausbildung — und natürlich um Überwachung durch Geheimdienste. Angesichts dieser Ausgangsbasis wäre demnach „Religionspolitik“ heute vor allem als strategisches Defensivkonzept zu verstehen, mit dessen Hilfe die negativen Auswirkungen übersteigerter Glaubensüberzeugungen einzudämmen sind. Links und rechts wird da gewaltig gedröhnt.

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Christine Buchholz, Cornelia Möhring: Gegen jeden Zwang

Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. „Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird“, meinen sie.

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Michael Brie: Kommunistische Experimente in Zeiten des Umbruchs – Reformation und Revolution

Zeiten des Umbruchs sind Zeiten, in denen das Unmögliche möglich wird oder Menschen sich zumindest auf den Versuch dazu einlassen. Die Herrschenden können solche Versuche nicht mehr gänzlich unterbinden und die Beherrschten sind auf der Suche, nach lebenswerten Alternativen. Eine solche Zeit war das frühe 16. Jahrhundert. Die alte feudale Ordnung brach an allen Ecken und Enden zusammen. Kanonen schossen die Burgen der kleinen Herrscher zusammen. Global agierende Kapitalisten aus Italien und Deutschland finanzierten weltweite Eroberungszüge und den Kampf um Europa. Der Druck mit beweglichen Lettern zerbrach das Monopol der Kirche, Mönche und Priester auf das öffentliche Wort. Luthers Thesen von 1517 waren ein Funke, der in ein Pulverfass fiel.

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Jiří Silný: Jan Hus als ein Vorläufer Luthers

Im Lutherjahr macht es Sinn sich auch an seine Vorläufer zu erinnern. Zu den wichtigen gehörte der tschechische Theologe Jan Hus, der hundert Jahre vor Luther lebte und wirkte.

Hus wurde um 1371 in einfachen Verhältnissen in Husinec in Südböhmen geboren. Wie viele Söhne der armen Familien hat er sich besseres Leben als Geistlicher erhofft. Erst während des Studiums ist sein Glauben tiefer geworden und er hat seine geistliche Tätigkeit als Berufung wahrgenommen.

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Karsten Krampitz: »Christentum, Demokratie, Sozialismus«

erschienen im Neuen Deutschland am 28.8.2017

Jedermann sei untertan, Teil 3: Zum Verhältnis von Kirche, SED und Moskauer Vorstellungen in der frühen DDR

Wie auch immer die Haltung der SED-Spitze gegenüber der Kirche gewesen sein mag – die politische Macht in der Sowjetischen Besatzungszone lag bei Stalin. Und was sich heute der Vorstellung entzieht: Ebendieser Stalin genoss nach dem Sieg der Alliierten über Hitlerdeutschland weltweite Anerkennung und Sympathie. Ausgenommen in der SBZ, wo die Sowjetische Militäradministration, kurz: SMAD, erst einmal die völlige Kontrolle des gesellschaftlichen Lebens übernommen hatte.

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