Christine Buchholz, Cornelia Möhring: Gegen jeden Zwang

Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. „Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird“, meinen sie.

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Helge Meves: Jesuitische Klugheitslehren

Helge Meves über das elitäre Canisius-Kolleg und dessen Entscheidung für eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch

Neues Deutschland vom 18.01.2018

Vor wenigen Wochen wurde in Berlin eine muslimische, kopftuchtragende junge Frau als Lehrerin eingestellt. Eigentlich, könnte man meinen, geht das gar nicht. Denn in Berlin gilt seit 2005 das sogenannte Neutralitätsgesetz, das Lehrern und Lehrerinnen das Tragen religiöser Symbole verbietet. Neutralität meint in Berlin also, dass nichts davon zu sehen sein darf, was den öffentlich Bediensteten ihrer Religion oder Weltanschauung wegen wichtig ist. Es diskriminiert vor allem diejenigen, bei denen religiöse Symbole sichtbarer sind, wie etwa bei Kippa, Habit oder eben Kopftuch.

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