Neues Deutschland vom 18.03.1017
Helge Meves über das Kopftuch-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, die Freiheit der Unternehmer und der Religion
Eigentlich ist die Sachlage selten so klar wie hier: Alle für die europäischen Länder geltenden Menschenrechtskonventionen der letzten 70 Jahre bestimmen die Religionsfreiheit als ein grundlegendes Menschenrecht. Menschen sollen unbehelligt von Religion leben können. Und sie sollen in Fragen des Gedankens, Gewissens und Glaubens frei sein und dies auch in der Öffentlichkeit bekunden können. Maßen sich Politik oder Recht dagegen an, die Bekundung in der Öffentlichkeit zu untersagen, geben sie ihre Neutralität auf und werden sie zur Partei in Religions- und Weltanschauungsfragen.
Weiterlesen →