Michael Ramminger: Laizität: Über einen neuerdings erhobenen unkritischen Ton über die Aufklärung

Die Trennung von Kirche und Staat, also Säkularisierung oder Laizismus, um die es hier geht, stammen aus der Zeit der bürgerlichen Revolution, also aus einer Zeit, in der noch hoch erhobenen Hauptes in Frankreich die Losung „liberté, egalité, fraternité“ ausgegeben werden konnte. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit wurden zu gesellschaftlichen, gar staatlichen Angelegenheiten; alles andere, also auch die Religion, sollte deshalb im Namen von Vernunft und Humanität gefälligst Privatanliegen sein. In der deutschen, hegelschen Variante war der Staat die höchste sittliche Instanz, das Vernünftige an sich. Damit war zumindest partiell die unheilige Allianz von Thron und Altar zerbrochen: Die bürgerliche Klasse hatte im Namen der Vernunft einen Sieg gegen das feudale Bündnis aus Kirche und Adel errungen, war ihren Vorstellungen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ein Stück näher gekommen. Zwar hatte deren Glanz schon schnell ein paar Kratzer bekommen, als nämlich deutlich wurde, dass die fraternité die Schwestern und die egalité die Farbigen in den Kolonien ausgeschlossen hatte. Aber immerhin: der Einfluss der feudalen Kirche war zurückgedrängt und ein Prozess in Gang gesetzt, in dem „die Religionen zu einer Reflexion auf ihre nicht-exklusive Stellung innerhalb eines vom wissenschaftlichen Profanwissen begrenzten und mit anderen Religionen geteilten Diskursuniversums genötigt….“ wurden. (Habermas 2002: 169)

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Franz Segbers: Laizismus und das Menschenrecht auf Religionsfreiheit

Das Wort „Laizismus“ entstand erst im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts in Frankreich und reagierte auf den Kampf gegen eine machtvolle Kirche. Schon sprachlich verweist das Wort „Laizismus“ auf den langen Konflikt um das Verhältnis von politischer und geistlicher Macht, der die politische Geschichte Europas seit Au-gustinus geprägt hat. Doch die Herausforderungen der Gegenwart sind anderer Art. Sie bestehen darin, dass der religiös neutrale Staat auf die moralische, kulturelle und weltanschauliche Vielfalt eine angemessene Antwort geben muss. Wenn es aber um den Umgang mit religionspluraler Vielfalt geht, gibt es keinen Grund, Religion als Privatsache zu betrachten und gesellschaft-lich auszusondern, denn der Staat muss alle Überzeu-gungen seiner Bürgerinnen und Bürger mit gleicher Achtung behandeln.

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