Human Rights Watch: Rechteverletzende israelische Politik stellt Verbrechen der Apartheid und Verfolgung dar

Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten Verfahren auslösen, um Unterdrückung von Palästinensern zu beenden

Pressemitteilung vom 27. April 2021

Israelische Behörden begehen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich Apartheid und Verfolgung, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Diese Feststellung beruht auf der übergeordneten politischen Richtlinie der israelischen Regierung, die Vorherrschaft jüdischer Israelis über Palästinenser aufrechtzuerhalten, sowie auf den schweren Verbrechen, die gegen Palästinenser verübt wurden, die in den besetzten Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, leben.

Der 213-seitige Bericht „A Threshold Crossed: Israeli Authorities and the Crimes of Apartheid and Persecution“ untersucht Israels Umgang mit den Palästinensern. Er beschreibt, wie heute de facto eine einzige Institution, die israelische Regierung, über einen Großteil des Gebiets zwischen Jordan und Mittelmeer herrscht, in dem es zwei etwa gleich große Bevölkerungsgruppen gibt. Während die Regierung jüdische Israelis dort bevorteilt, unterdrückt sie Palästinenser, insbesondere in den besetzten Gebieten.

„Prominente Stimmen haben jahrelang davor gewarnt, dass es nur ein kleiner Schritt hin zur Apartheid ist, wenn Israel nicht von dem eingeschlagenen Weg zur Vorherrschaft über die Palästinenser abweicht“, sagte Kenneth Roth, Executive Director von Human Rights Watch. „Diese detaillierte Studie zeigt, dass die israelischen Behörden diesen Schritt bereits hinter sich haben und heute die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Apartheid und der Verfolgung begehen.“

Die Feststellung von Apartheid und Verfolgung ändert nichts am rechtlichen Status der besetzten Gebiete, zu denen die Westbank, einschließlich Ost-Jerusalem, und Gaza gehören, oder an der Realität der israelischen Besatzung.

Der Begriff der Apartheid hat seinen Ursprung in Südafrika und ist heute ein allgemeingültiger Rechtsbegriff. Das Verbot der besonders schweren institutionellen Diskriminierung und Unterdrückung, oder auch Apartheid, stellt ein Grundprinzip des Völkerrechts dar. Die Internationale Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid von 1973 sowie das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998 definieren Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das drei zentrale Elemente umfasst:

  1. Die Absicht, die Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere aufrechtzuerhalten.
  2. Der Kontext einer systematischen Unterdrückung einer marginalisierten Gruppe durch eine dominante Gruppe.
  3. Inhumane Akte.

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