Fragen und Antworten zum Islam und Religionsfreiheit von Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Auf ihrem Programmparteitag beschloss die AfD am 1. Mai 2016, was ihre Führungsriege bereits im Vorfeld mehrfach geäußert hat: der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Sie will Minarette, Schleier und Muezzin-Rufe verbieten. Frauen und Mädchen mit Kopftüchern sollen nicht mehr die Schulen besuchen dürfen. Der Bau von Moscheen dürfte nicht durch Spenden aus dem Ausland finanziert werden. Während der stellvertretende Parteisprecher Alexander Gauland den Islam als einen “Fremdkörper” bezeichnete, den man nicht „in Deutschland haben“ wolle, sprach seine Kollegin Beatrix von Storch von einer “verfassungsfeindlichen Ideologie”. Ein Antrag, zwischen dem Islam und dem politischen Islam zu unterscheiden, wurde vom Parteitag mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit spricht eine Partei in Deutschland erstmalig seit 1945 einer Religionsgemeinschaft ab, sich gleichberechtigt durch „ungestörte Religionsausübung“ (Art. 4.2 des Grundgesetzes) zu entfalten. Eine ganze Reihe von Forderungen soll muslimisches Leben in Deutschland einschränken und letztlich unmöglich machen. Dass die AfD ein Lippenbekenntnis zur Religionsfreiheit ablegt, während sie zugleich die Religionsfreiheit für Muslime drastisch beschränken will, weist darauf hin, dass sie die Zeit eines allgemeinen Verbots des Islam noch nicht für „reif“ hält. So wurde ein Antrag aus Niederbayern, den Bau von Moscheen ganz zu verbieten, nur mit knapper Mehrheit durch Nichtbefassung noch einmal verhindert. Dabei spielte das Argument, dass es der AfD schaden könne, wenn sie sich offen gegen das Grundgesetz stelle, eine zentrale Rolle.