Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 3)

Das „Privilegienbündel“ der Körperschaft des öffentlichen Rechts

In das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden 1949 im Artikel 140 die Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernommen. Darin verleiht es anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR), in Verbindung mit dem so genannten „Privilegienbündel“. Über die mit dem Charakter als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) zugestandenen Einzelbefugnisse konnte zur Weimarer Zeit noch keine Einigung erzielt werden. Heute allerdings, nach der langen Rechtsprechungstradition seit 1949, besteht weitgehend Einigkeit über die praktische Bedeutung der Körperschaften im Sinne des Art. 137 V WRV.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil2)

Eine kurze Geschichte des Laizismus

Die grundlegende Forderung der laizistischen Tradition ist die nach „Trennung von Kirche und Staat“. Sie wurde zum ersten Mal in der Verfassung der USA von 1787 formuliert. Den Einwanderern aus Europa, bzw. vor allem aus England, ging es darum, unbedingt den Staat aus allen kirchlichen und religiösen Angelegenheiten ihrer Gemeinden herauszuhalten. Daher errichteten sie in ihrer Verfassung „a wall of separation between Church and State“ als strengstes Trennungsprinzip zwischen Staat und Kirche. Hatten diese Siedler doch ihre Herkunftsländer meist als religiös verfolgte, protestantische Minderheiten verlassen müssen. Dieser Verfolgung wollten sie durch die beschlossene Trennung für alle Zeiten entgehen.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 1)

Es fällt auf: Bevorzugt unter sicherheitspolitischen Erwägungen erfolgt im öffentlichen Raum in den letzten Jahren die Beschäftigung mit religiösen Phänomenen. Auf die „Herausforderung“ durch religiös motivierte Gewalt — insbesondere in Form des islamistischen Fundamentalismus und Djihadismus — müsse man reagieren. Von christlichen Fundamentalisten, die mit der Flinte vor Abtreibungskliniken stehen, ist dabei meist nicht die Rede. Man kann die endlosen Wortmeldungen sehen, hören und lesen, wenn die „Verbesserungsvorschläge“ erörtert werden: Es geht um Auswertung von Informationen zum radikalisierenden Potential islamischer Glaubensrichtungen, um Überlegungen, Religionen zu „zivilisieren“, gezielt Einfluss zu nehmen auf die Vermittlung von Glaubensinhalten — z.B. im Kontext der Imamausbildung — und natürlich um Überwachung durch Geheimdienste. Angesichts dieser Ausgangsbasis wäre demnach „Religionspolitik“ heute vor allem als strategisches Defensivkonzept zu verstehen, mit dessen Hilfe die negativen Auswirkungen übersteigerter Glaubensüberzeugungen einzudämmen sind. Links und rechts wird da gewaltig gedröhnt.

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EKD: Rodung des Hambacher Waldes für den Kohleabbau ein fatales Zeichen der Infragestellung der Klimaschutzziele

Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen und Ruth Gütter, Referentin für Nachhaltigkeit im Kirchenamt der EKD

Mit Sorge und Unverständnis verfolgen wir die Maßnahmen zur Vorbereitung der Rodung weiterer Flächen des Hambacher Waldes durch RWE für eine Fortsetzung des Braunkohleabbaus. Wir betrachten die Vorbereitung der Rodung zum jetzigen Zeitpunkt als ein fatales Zeichen der Infragestellung der Klimaschutzziele, die sich die Bundesregierung selbst gesetzt hat. Diese Ziele sind nur mit einem möglichst schnellen Ausstieg aus der Kohleförderung zu erreichen. Wir raten dringend dazu, die Ergebnisse der „Kohlekommission“, die sie in einer Abschluss-Sitzung am 11. Dezember 2018 festlegen will, abzuwarten. Oberstes Ziel ist es, die deutschen Klimaziele bis 2030 zu gewährleisten. Je nachdem, welchen schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung die Kommission vorlegt, wäre das jetzt so umstrittene Braunkohle-Abbaugebiet – zwar einzelwirtschaftlich profitabel – aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vielleicht nicht nötig.

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Christine Buchholz, Cornelia Möhring: Gegen jeden Zwang

Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. „Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird“, meinen sie.

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Christine Buchholz: Auch nach dem Katholikentag in Münster: Keine Bühne der AfD!

MdB Christine Buchholz und Hubertus Zdebel auf Demonstration am Rande des Katholigentags gegen die Einladung zur Podiumsdiskussion an die AfD.

Als religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion nahm ich an dem Parteien-Podium auf dem Katholikentag am 12. Mai 2018 teil und ziehe hier Bilanz: Die Erfahrung von Münster zeigt: Die AfD will keine Debatte, sondern nur eine Bühne.

Zum diesjährigen Katholikentag in Münster wurde mit Volker Münz erstmalig ein Vertreter der AfD eingeladen, um an einem Podium mit anderen im Bundestag vertreten Parteien teilzunehmen.

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Kruzifix noch einmal

Foto: Horst Eberlein

Bayrische Rechtspopulisten halten sich häufig nicht an die Verfassung, wenn es nicht in ihr verkürztes Weltbild passt. Söder ist da keine Ausnahme. Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon in seinem Urteil zu den Kruzifixen an Schulen in Bayern entschieden hatte, dass dies nicht mit dem Neutralitätsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist, beharrt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf die Verbundenheit mit dem christlichen Glauben und deren staatlich organisierte Manifestation im öffentlichen Raum. Und dies obwohl man in Bayern eigentlich überall auf Kreuze trifft: An Straßenkreuzungen in ländlichen Gebieten, als Erinnerung an tödliche Unfälle an Straßenrändern, an wichtigen Plätzen in den Orten. Die Marienhuldigungen potenzieren dies noch einmal. Diese meist mehrere hundert Jahre alten Kulturdenkmäler spiegeln ausreichend die katholische Tradition der Bevölkerung wider. Hingegen ist von der jüdischen Tradition fast nichts mehr übrig geblieben. Von daher ist dieser scheinheilige Vorstoß Söders geradezu lächerlich grotesk.

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Helge Meves: Jesuitische Klugheitslehren

Helge Meves über das elitäre Canisius-Kolleg und dessen Entscheidung für eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch

Neues Deutschland vom 18.01.2018

Vor wenigen Wochen wurde in Berlin eine muslimische, kopftuchtragende junge Frau als Lehrerin eingestellt. Eigentlich, könnte man meinen, geht das gar nicht. Denn in Berlin gilt seit 2005 das sogenannte Neutralitätsgesetz, das Lehrern und Lehrerinnen das Tragen religiöser Symbole verbietet. Neutralität meint in Berlin also, dass nichts davon zu sehen sein darf, was den öffentlich Bediensteten ihrer Religion oder Weltanschauung wegen wichtig ist. Es diskriminiert vor allem diejenigen, bei denen religiöse Symbole sichtbarer sind, wie etwa bei Kippa, Habit oder eben Kopftuch.

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Pro Asyl: Europäischer Rat: Komplettdemontage des Asylrechts geplant?

Jetzt bekannt gewordene EU-Pläne übersteigen schlimmste Befürchtungen

PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband befürchten, dass beim Gipfeltreffen des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember in Brüssel weitere Verabredungen zur Verhinderung der Inanspruchnahme des individuellen Rechts auf Asyl getroffen werden.

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