Zwei-Klassen-Kirchenarbeitsrecht abschaffen

Pressemitteilung von Jutta Krellmann,  20. Februar 2019 

„Das Zwei-Klassen-Kirchenarbeitsrecht gehört abgeschafft, dafür hat das Bundesarbeitsgericht heute den ersten Schritt getan, erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Sonderrechten der katholischen Kirche als Arbeitgeber. Krellmann weiter:

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Rettungswesten an Kirchtürmen

https://seebruecke.org

Aktion in Dessauer Gemeinden erinnert an das Schicksal von Flüchtlingen – Start am 3. Februar, 9.30 Uhr, in der Auferstehungskirche

Vom 3. Februar bis zum 15. März werden evangelische Gemeinden in der Stadt Dessau und in der Umgebung orangene Rettungswesten an ihre Kirchtürme hängen. Sie wollen mit dieser Friedensaktion passend zur Jahreslosung 2019 “Suche Frieden und jage ihm nach” die Arbeit der Organisation seebruecke.org unterstützen. Die „Seebrücke“ ist eine internationale Bewegung, die von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft getragen wird. Sie solidarisiert sich mit allen Menschen auf der Flucht und erwartet von der deutschen und europäischen Politik eine menschenwürdige Aufnahme der Menschen, die fliehen mussten oder noch auf der Flucht sind.

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Viola Schubert-Lehnardt: Rezension:Religionspolitik heute.

Daniel Gerster/Viola van Melis/
Ulrich Willems (Hg.)
Religionspolitik heute.  
Problemfelder und Perspektiven 
in Deutschland. 
Herder Verlag Freiburg i.B. 2018, 
ISBN 978-3-451-37807-2, 463 S.

Aus zahlreichen Gründen wird derzeit in Deutschland sehr häufig über Religionspolitik diskutiert – die Zunahme von AnhängerInnen nichtchristlicher Religionen und damit Frage nach deren Rechten und Möglichkeiten zum Leben ihrer Traditionen – ebenso wie die von zunehmend mehr nichtreligiösen Menschen; Forderungen nach Ende der Staatsleistungen an die Kirchen, nach Beendigung von Abweichungen des kirchlichen Arbeitsrechts vom allgemeingültigen Recht in Deutschland etc. Das Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität München hatte dazu 2016 eine inter- und transdisziplinäre Vorlesungsreihe durchgeführt, die mit vorliegendem Buch fortgeschrieben wird.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 3)

Das „Privilegienbündel“ der Körperschaft des öffentlichen Rechts

In das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurden 1949 im Artikel 140 die Bestimmungen der Weimarer Verfassung übernommen. Darin verleiht es anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Status der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR), in Verbindung mit dem so genannten „Privilegienbündel“. Über die mit dem Charakter als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) zugestandenen Einzelbefugnisse konnte zur Weimarer Zeit noch keine Einigung erzielt werden. Heute allerdings, nach der langen Rechtsprechungstradition seit 1949, besteht weitgehend Einigkeit über die praktische Bedeutung der Körperschaften im Sinne des Art. 137 V WRV.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil2)

Eine kurze Geschichte des Laizismus

Die grundlegende Forderung der laizistischen Tradition ist die nach „Trennung von Kirche und Staat“. Sie wurde zum ersten Mal in der Verfassung der USA von 1787 formuliert. Den Einwanderern aus Europa, bzw. vor allem aus England, ging es darum, unbedingt den Staat aus allen kirchlichen und religiösen Angelegenheiten ihrer Gemeinden herauszuhalten. Daher errichteten sie in ihrer Verfassung „a wall of separation between Church and State“ als strengstes Trennungsprinzip zwischen Staat und Kirche. Hatten diese Siedler doch ihre Herkunftsländer meist als religiös verfolgte, protestantische Minderheiten verlassen müssen. Dieser Verfolgung wollten sie durch die beschlossene Trennung für alle Zeiten entgehen.

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Karl-Helmut Lechner: Religionsfreiheit und Linke Politik (Teil 1)

Es fällt auf: Bevorzugt unter sicherheitspolitischen Erwägungen erfolgt im öffentlichen Raum in den letzten Jahren die Beschäftigung mit religiösen Phänomenen. Auf die „Herausforderung“ durch religiös motivierte Gewalt — insbesondere in Form des islamistischen Fundamentalismus und Djihadismus — müsse man reagieren. Von christlichen Fundamentalisten, die mit der Flinte vor Abtreibungskliniken stehen, ist dabei meist nicht die Rede. Man kann die endlosen Wortmeldungen sehen, hören und lesen, wenn die „Verbesserungsvorschläge“ erörtert werden: Es geht um Auswertung von Informationen zum radikalisierenden Potential islamischer Glaubensrichtungen, um Überlegungen, Religionen zu „zivilisieren“, gezielt Einfluss zu nehmen auf die Vermittlung von Glaubensinhalten — z.B. im Kontext der Imamausbildung — und natürlich um Überwachung durch Geheimdienste. Angesichts dieser Ausgangsbasis wäre demnach „Religionspolitik“ heute vor allem als strategisches Defensivkonzept zu verstehen, mit dessen Hilfe die negativen Auswirkungen übersteigerter Glaubensüberzeugungen einzudämmen sind. Links und rechts wird da gewaltig gedröhnt.

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Viola Schubert-Lehnardt: Rezension Konzeptionen des Humanismus

Horst Groschopp Konzeptionen des Humanismus. Alphabetische Wortverwendung in deutschsprachigen Texten. Alibri Verlag Aschaffenburg 2018, ISBN 978-3-86569-271-9, 313 S.

Wer braucht in Zeiten von google, wikipedia und diversen weiteren Internetangeboten eigentlich eine „alphabetische Sammlung zur Wortverwendung“? mag sich so manche LeserIn fragen, die den Titel irgendwo auf einem Büchertisch oder im Netz entdeckt hat. Naja, vielleicht die diversen Angehörigen der verschiedenen humanistischen Organisationen und Verbände, um ihre Unterschiede besser herausarbeiten zu können? Aber was nützt das Buch den anderen? Weiterlesen

Neutralität – Macht – Religiöse Vielfalt?

2. Religionspolitisches Kolloquium der Rosa Luxemburg Stiftung

17. November 2018, 10.00 – 18.00 Uhr
Salon der Rosa Luxemburg Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie im Namen der Rosa Luxemburg Stiftung ganz herzlich zu unserem 2. Religionspolitischen Kolloquium der RLS einladen.

Religiöse und weltanschauliche Pluralität kann uns bereichern, wird aber derzeit in Frage gestellt. Gleichzeitig muss Pluralität aber auch immer wieder hergestellt oder verteidigt werden. Die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates ist dafür eine Voraussetzung. Was mit Neutralität aber genau gemeint ist, ist umstritten.

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Christine Buchholz, Cornelia Möhring: Gegen jeden Zwang

Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. „Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird“, meinen sie.

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