Pressemitteilung des Instituts für Theologie und Politik
Juristischer Erfolg im Fall der in Datteln in Gewahrsam genommenen TheologInnen
Münster. Heute (14.02.20) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot der Polizei für die Umgebung des Kraftwerkes Datteln IV keinen Bestand hat. Nach Auffassung des Gerichts ist es „offensichtlich rechtswidrig“. Die Polizei hatte das Aufenthaltsverbot am 2. Februar gegenüber unseren MitarbeiterInnen Benedikt Kern und Dr. Julia Lis ausgesprochen. Die beiden Münsteraner TheologInnen und ein weiterer Begleiter waren in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar auf einer Landstraße kurz hinter dem Kraftwerk von der Polizei angehalten und anschließend in Gewahrsam genommen worden, ohne dass ihnen Straftaten vorgeworfen wurden.